Autor Thema: LOB Auszahlung geringer bei unterjährigem Arbeitsplatzwechsel?  (Read 3003 times)

FrankG1

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Angenommen ein Angestellter kündigt seine Stelle zum 30.6. eines Jahres.
Berechnet sich die LOB, die dann im Folgejahr an ihn ausgezahlt wird, dann nur auf Grundlage eines halben Jahresgehalts?

Die Ziele, die ursprünglich für das ganze Jahr vereinbart worden waren, sind im Zeitraum bis zum Ausscheiden erreicht worden.

was_guckst_du

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...kommt auf den Inhalt der entsprechenden Dienstvereinbarung an...wer sollte diese denn hier kennen?
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FrankG1

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Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?

Spid

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Wir reden über tausende AG - da ist von kein Anspruch über anteiliger Anspruch bis voller Anspruch alles üblich.

WasDennNun

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Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?
Wer weg ist bekommt nüscht, außer er klagt, dann aber nur vielleicht, weil man dann die DV aus der Schublade zieht und nachschaut.
So scheint es bei den Kommunen üblich.

Lorenzo von Matterhorn

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Tja, die DV habe ich leider nicht mehr.
Anders gefragt: Wie ist es denn bei den Kommunen üblich?
Wer weg ist bekommt nüscht, außer er klagt, dann aber nur vielleicht, weil man dann die DV aus der Schublade zieht und nachschaut.
So scheint es bei den Kommunen üblich.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Aussage in dieser Pauschalität schlicht unzutreffend ist.

Über die Beurteilung eines möglichen Anspruchs hat Spid alles gesagt.