Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kurzarbeit SUE aktuell
sr4711:
Dein AG scheint zu verspäteten Aprilscherzen aufgelegt zu sein.
--- Zitat von: Spid am 29.04.2020 20:06 ---Der TV COVID ist grundsätzlich nicht für den SuE gedacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113807.msg168818.html#msg168818), er gilt nur in Betrieben, deren AG Mitglied im jeweiligen KAV ist und eröffnet dem AG keine Möglichkeit, das Entgelt zu reduzieren (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168641.html#msg168641).
--- End quote ---
Hier dürft doch alles dazu stehen. Oder was möchtest du genau wissen?
Spid:
Mal abgesehen davon, daß eine Rückwirkung ohnehin nicht möglich ist.
MK2020:
Richtig, sorry, der TV Covid gilt rückwirkend ab 01.04, die Kurzarbeit ab 08.05, da die 7 Tage ab Ankündigung eingehalten werden müssen.
Spid:
Und wenn der AG das Entgelt rechtswidrig kürzt, reichst Du Klage ein. Ein entsprechendes Muster einer Klageschrift findet sich im verlinkten Thread.
MK2020:
Es heißt, die Kommune stockt auf 95% auf. Also 5% weniger werden es sein, was ja wirklich erträglich ist.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version