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Kurzarbeit SUE aktuell

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sr4711:
Dein AG scheint zu verspäteten Aprilscherzen aufgelegt zu sein.


--- Zitat von: Spid am 29.04.2020 20:06 ---Der TV COVID ist grundsätzlich nicht für den SuE gedacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113807.msg168818.html#msg168818), er gilt nur in Betrieben, deren AG Mitglied im jeweiligen KAV ist und eröffnet dem AG keine Möglichkeit, das Entgelt zu reduzieren (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168641.html#msg168641).

--- End quote ---

Hier dürft doch alles dazu stehen. Oder was möchtest du genau wissen?

Spid:
Mal abgesehen davon, daß eine Rückwirkung ohnehin nicht möglich ist.

MK2020:
Richtig, sorry, der TV Covid gilt rückwirkend ab 01.04, die Kurzarbeit ab 08.05, da die 7 Tage ab Ankündigung eingehalten werden müssen.

Spid:
Und wenn der AG das Entgelt rechtswidrig kürzt, reichst Du Klage ein. Ein entsprechendes Muster einer Klageschrift findet sich im verlinkten Thread.

MK2020:
Es heißt, die Kommune stockt auf 95% auf. Also 5% weniger werden es sein, was ja wirklich erträglich ist.

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