Kurzarbeit SUE aktuell

Begonnen von JR123, 29.04.2020 19:52

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JR123

Hallo,
Bezug auf die Kurzarbeit: gibt es jetzt schon eine offizielle Vereinbarung für den sozialen Dienst?
MA sollen in Kurzarbeit geschickt werden und ich finde keine Vereinbarung im TVÖD mit der möglichen Regelung?

Danke für eure Info  :)

iro38

Die Voraussetzungen für Kurzarbeit finden sich im SGB III. Der TV COVID gilt grundsätzlich auch im Sozial- und Erziehungsdienst, auch wenn die Tarifvertragsparteien diesen Bereich nicht als Zielsetzung hatten und für diesen Bereich offensichtlich (eigentlich) keinen Handlungsbedarf gesehen haben.

Spid

Der TV COVID ist grundsätzlich nicht für den SuE gedacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113807.msg168818.html#msg168818), er gilt nur in Betrieben, deren AG Mitglied im jeweiligen KAV ist und eröffnet dem AG keine Möglichkeit, das Entgelt zu reduzieren (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168641.html#msg168641).

JR123

Danke euch. Das ist auch aktuell mein Stand, dass es für den sozialen Dienst (noch) nicht gilt.
Und stelle die vorgenommene Entscheidung vom AG sehr in Frage.

MK2020

Hallo, das würde mich auch interessieren. Wir haben am Donnerstag die Ankündigung zur Kurzarbeit rückwirkend zum 01.April vom Arbeitgeber/Stadt erhalten.

sr4711

Dein AG scheint zu verspäteten Aprilscherzen aufgelegt zu sein.

Zitat von: Spid in 29.04.2020 20:06
Der TV COVID ist grundsätzlich nicht für den SuE gedacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113807.msg168818.html#msg168818), er gilt nur in Betrieben, deren AG Mitglied im jeweiligen KAV ist und eröffnet dem AG keine Möglichkeit, das Entgelt zu reduzieren (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113794.msg168641.html#msg168641).

Hier dürft doch alles dazu stehen. Oder was möchtest du genau wissen?

Spid

Mal abgesehen davon, daß eine Rückwirkung ohnehin nicht möglich ist.

MK2020

Richtig, sorry, der TV Covid gilt rückwirkend ab 01.04, die Kurzarbeit ab 08.05, da die 7 Tage ab Ankündigung eingehalten werden müssen.

Spid

Und wenn der AG das Entgelt rechtswidrig kürzt, reichst Du Klage ein. Ein entsprechendes Muster einer Klageschrift findet sich im verlinkten Thread.

MK2020

Es heißt, die Kommune stockt auf 95% auf. Also 5% weniger werden es sein, was ja wirklich erträglich ist.

Spid

Du kannst auch gerne mir 5% Deines Entgelts überlassen - macht Dir ja nichts aus.

2strong

Zitat von: MK2020 in 02.05.2020 16:51
Es heißt, die Kommune stockt auf 95% auf. Also 5% weniger werden es sein, was ja wirklich erträglich ist.
Der Aufstockungsbetrag ist steuerpflichtig und mit dem 80% des regulären Entgelt übersteigenden Anteil auch sozialversicherungspflichtig. Die tatsächliche Einbuße läge also deutlich über 5 %.

Novus

Es gibt im SuE schlicht keine tarifliche Änderung aufgrund von COVID19 ... Punkt, weitere Meinungsäußerungen sind nicht nötig.

2strong

Was nötig ist und was nicht, legst Du hier in Deiner Eigenschaft als Blockwart fest?