Hallo,
wenn in einer Stellenausschreibung steht:
"Verständnis und Interesse an technischen Themenbereichen mit Sachbezug sind erwünscht"
ist das jetzt eine zwingende Voraussetzungen, die der Bewerber zu erfüllen hat?
Gibts dazu eine gesetzliche oder gar richterliche Definition?
Danke Euch.
GLG