Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Neuer Arbeitsvertrag (Mitte des Monats)
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TVLNeuling:
Hallo Leute,
ich habe da mal ne Frage. Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Im öffentlichen Dienst habe ich am 15.04.19 angefangen befristet bis zum 15.05.20.
Ich habe frühzeitig einen neuen Vertrag bekommen mit einer höheren Entgeltgruppe.
Ich habe die Tage meine Abrechnung erhalten leider etwas geringer als der Rechner mir zuvor ausgeworfen hat.
Ist es so, dass hier eine Anrechnung stattgefunden hat da ich ja Mitte des Monats den neuen Vertrag erhalten habe?
Also bis zum 15.05. Abrechnung nach der alten Entgeltgruppe und sodann nach der neuen?
Aus der Abrechnung ist es leider nicht so klar ersichtlich.
Vielen Dank! :)
Spid:
Das Entgelt für Mai wird doch erst im Mai abgerechnet und gezahlt.
TVLNeuling:
Sorry meinte 15.04.2020...
Spid:
Bei einer Höhergruppierung steht vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entspre-chende Tabellenentgelt der höheren Entgeltgruppe zu (§17 Abs. 4 Satz 6 TV-L). Es hätte hier zwar die Möglichkeit bestanden, das befristete Arbeitsverhältnis enden zu lassen und im direkten Anschluß ein neues Arbeitsverhältnis zu begründen, um die tariflichen Regelungen zur Höhergruppierung zu umgehen. Dazu hätte der AG aber zum Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses abrechnen und das zustehende Entgelt aus diesem Arbeitsverhältnis auszahlen müssen. Da er das nicht getan hat, hat er durch sein Verhalten die Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu anderen Bedingungen bestätigt. Es ist ihm nunmehr verwehrt, sich darauf zu berufen, daß das befristete Arbeitsverhältnis ausgelaufen und im direkten Anschluß ein neues Arbeitsverhältnis begründet worden wäre, da er dann widersprüchlich handelte.
Schokobon:
Mit welcher EG bist du denn eingestellt worden und ab wann haben sich deine auszuübenden Tätigkeiten geändert?
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