Danke, Spid.
Also wäre es so richtig:
Juli 2018 - Überleitung in 9 mit regulären Stufenlaufzeiten Stufe 2, Stufenlaufzeit läuft einfach weiter
01.01.2019 - Überleitung in die E9b
Ab September 2019 - E9b Stufe 3
April 2020 - Umsetzung der Höhergruppierung und Nachzahlung der Differenz von September bis April, richtig?
Wie verhält man sich richtig, wenn das LBV anders argumentiert? Sie berufen sich darauf, dass es wie folgt ist
Juli 2018 - Überleitung in 9 mit regulären Stufenlaufzeiten Stufe 2, Stufenlaufzeit beginnt neu.
01.01.2019 - Überleitung in die 9b
Seit Sept 2019 - Gezahlt 9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten Stufe 3, Anspruch aber "nur" 9 mit regulären Stufenlaufzeiten Stufe 2
01.01.2019 - Überleitung in die E9b Stufe 2
April 2020 - Umsetzung der Höhergruppierung und Rückforderung der zu viel gezahlten Differenz zwischen 9a Stufe 3 und 9b Stufe 2
Wie geht man damit um, wenn das LBV an dieser Argumentation festhält?