Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von 9a in 9b
Jemand:
Ich habe eben noch mal mit dem LBV gesprochen.
Die Argumentation ist nach wie vor, dass durch die Überleitung im Juli 2018 von EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in die EG9 mit regulären Stufenlaufzeiten die Stufenlaufzeit der Stufe 2 von vorne beginnt. Es wird tatsächlich als Höhergruppierung angesehen, da vom mittleren in den gehobenen Dienst gestuft wurde.
Aus diesem Grund bleiben sie dabei, dass ich nun noch bis 31.07.2020 in der 9b Stufe 2 bleibe und die Rückzahlung, die mir diesen Monat abgezogen wurde rechtmäßig ist.
Kann mir jemand die Stelle im TVL nennen, der zu entnehmen ist, dass vor der Umstellung in 9a und 9b es keine Höhergruppierung in der EG9 gab und die Stufenlaufzeiten weiter laufen?
Kaiser80:
--- Zitat von: Jemand am 04.05.2020 10:00 ---Es wird tatsächlich als Höhergruppierung angesehen, da vom mittleren in den gehobenen Dienst gestuft wurde.
--- End quote ---
Höhergruppierungen aus einer EG finden vom mittleren in den gehobenen Dienst m.W. nicht statt...
Spid:
Es gibt bei TB keinen mittleren oder gehobenen Dienst. Die Regelung ist auch heute noch im TV-L enthalten: §17 Abs. 4. Bei einer Höhergruppierung geht es um - wenig überraschend - die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und jene mit regulären Stufenlaufzeiten sind jedoch dieselbe Entgeltruppe: E9.
Jemand:
--- Zitat von: Spid am 04.05.2020 10:16 ---Es gibt bei TB keinen mittleren oder gehobenen Dienst. Die Regelung ist auch heute noch im TV-L enthalten: §17 Abs. 4. Bei einer Höhergruppierung geht es um - wenig überraschend - die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und jene mit regulären Stufenlaufzeiten sind jedoch dieselbe Entgeltruppe: E9.
--- End quote ---
Die Aussage bezüglich mittlerem und gehobenem Dienst war mir auch neu. Mein Einwand war, dass es keine Höhergruppierung ist und sich die EG ja nicht geändert hat. Das wurde verneint. :-D
Es wurde allerdings gesagt, dass meine Personalabteilung ein Schreiben aufsetzen soll, aus dem hervorgeht, dass die Stufenlaufzeit beibehalten werden soll. Dann könnte man eventuell anders vorgehen. Diese Aussagen finde ich allerdings sehr merkwürdig, da ich immer der Meinung war, dass alles im TVL geregelt ist und es keine Anweisung zum Vorgehen von der Personalabteilung geben muss.
Kaiser80:
Richtig, deshalb :
--- Zitat von: Spid am 30.04.2020 14:42 ---Eingruppierungsfeststellungsklage
--- End quote ---
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