Autor Thema: Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit  (Read 15633 times)

Dara

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Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« am: 30.04.2020 21:37 »
Hallo Miteinander,

ich habe mich hier im Forum durchgelesen und mir ist immernoch nicht klar, wie man bei der Berchnung der Stufensteigerung mit Teilmonaten umgeht.

Beispiel : Elternzeit 16.10.18 - 18.04.19
Ursprünglicher Stufensprung war zum 01.01.20.

Ist der nächste Stufensprung nun nach 01.01.20 + 17 Monaten oder nach 19 Monaten?

Wenn ihr eine Quelle dazu hättet, wäre es doppelt super- Danke!

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #1 am: 30.04.2020 21:49 »
Du mußt taggenau rechnen.

Dara

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #2 am: 30.04.2020 21:59 »
Wirklich? Das ist jetzt was ganz neues für mich. Wo steht das?

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #3 am: 30.04.2020 22:16 »
§17 Abs. 3 Satz 2 TV-L spricht von „Zeiten“, nicht von Monaten. Stufenaufstiege erfolgen stets taggenau (§16 Abs. 3 TV-L).

Dara

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #4 am: 30.04.2020 22:48 »
Wow, so spizfindig muss man den Tarif lesen!?

Ich werde mir zum Vergleich mal andere Regelungen anschauen, um zu sehen, ob der feine Unterschied sich bestätigt.

Danke Spid, was für eine Überraschung!

2strong

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #5 am: 01.05.2020 00:03 »
Du mußt taggenau rechnen.
Du würdest nicht entsprechend § 186 BGB berechnen?

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #6 am: 01.05.2020 04:15 »
Genau das tue ich doch.

Isie

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #7 am: 01.05.2020 09:14 »
Hallo Miteinander,

ich habe mich hier im Forum durchgelesen und mir ist immernoch nicht klar, wie man bei der Berchnung der Stufensteigerung mit Teilmonaten umgeht.

Beispiel : Elternzeit 16.10.18 - 18.04.19
Ursprünglicher Stufensprung war zum 01.01.20.

Ist der nächste Stufensprung nun nach 01.01.20 + 17 Monaten oder nach 19 Monaten?

Wenn ihr eine Quelle dazu hättet, wäre es doppelt super- Danke!
Das Entgelt der neuen Stufe bekommst du ab dem 1. des Monats, in dem der Stufenaufstieg erfolgt (§ 17 Abs. 1 TV-L).

2strong

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #8 am: 01.05.2020 09:50 »
Genau das tue ich doch.
Ok. Dann hatte ich Dich falsch verstanden.

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #9 am: 01.05.2020 10:09 »
§191 BGB schreibt ja ausdrücklich für solche Fälle die taggenaue Berechnung der in Jahren angegebenen Frist vor. Diese wird ja nicht durch eine andere Frist, sondern durch einen Zeitraum unterbrochen, in dem die Stufenlaufzeit (Frist) nicht weiterläuft. Die Fristberechnung nach BGB stellt im öD ja zumeist kein Problem dar, so auch hier, wo vom TE fehlerhaft auf (Kalender-)Monate als Rechengröße abgestellt wurde, wie es ja bspw. bei JSZ und Erholungsurlaub der Fall ist, während die tarifliche Regelung zur Stufenlaufzeit lediglich auf „Zeiten“ abstellt.

2strong

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #10 am: 01.05.2020 11:18 »
Mmmhhh...

Losgelöst vom o. g. Fall erfolgte demnach bei einer Einstellung zum 01.01.2019 ein Aufstieg in Stufe 2 zum 01.01.2020 (das dürfte für die Meisten noch überraschungsfrei sein).
Bei Einstellung zum 01.01.2020 (Schaltjahr!) würde Stufe 2 dann aber bereits am 31.12.2020 (nämlich 365 Tage später) erreicht. Das hätte ich bisher nicht so berechnet...

Isie

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #11 am: 01.05.2020 11:58 »
Ich auch nicht. Sicher?

Spid

  • Gast
Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #12 am: 01.05.2020 13:09 »
Es handelt sich doch wohl unstrittig um einen Zeitraum, der nach Jahren in dem Sinne bestimmt ist, als daß er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht - er kann ja schließlich durch unschädliche Unterbrechungen unterbrochen werden. Mithin ist §191 BGB die anzuwendende Berechnungsvorschrift.

2strong

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #13 am: 01.05.2020 14:30 »
Vielleicht reden wir nur aneinander vorbei:

Nach meinem Verständnis greift § 191 BGB erst in Fällen, in denen der Zeitraum zu bestimmen ist, um den sich eine Frist verlängert. 30 einzelne Tage einer Fristunterbrechung entsprächen danach einem Monat Fristverlängerung.

Demnach würde ich wie folgt vorgehen:

Bei Einstellung zum 01.01.2020 in Stufe 1 erfolgt Aufstieg in Stufe 2 zum 01.01.2021 (dass 2020 ein Schaltjahr ist und 366 Tage umfasst, ist dabei ohne Belang).

Bei Einstellung zum 01.01.2020 in Stufe 1 und Elternzeit vom 16.10.2020 bis zum 18.04.2021 erfolgt Aufstieg in Stufe 2 zum 04.06.2021 gemäß folgendem Schema:

1 Jahr (01.01.2020 bis 31.12.2020)
+ 6 Monate (16.10.2020 bis 15.04.2021)
+ 3 Tage (16.04.2021 bis 18.04.2021)

Isie

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #14 am: 01.05.2020 14:49 »
Bei dem Jahreszeitraum würde ich den Schalttag auch nicht mitrechnen. Ein Jahr ist mit Ablauf des Tages zurückgelegt, der vor dem selben Datum liegt. Mit Beginn der Elternzeit wird die Stufenlaufzeit angehalten, also muss ich die an einem vollen Jahr fehlende Zeit mit dem nach der Elternzeit beginnenden Zeitraum auffüllen. Da habe ich eine Abweichung gegenüber deiner Berechnung.