Autor Thema: Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit  (Read 15607 times)

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #15 am: 01.05.2020 14:53 »
Ich hatte §191 BGB auch so im Hinterkopf, daß er dann anzuwenden wäre, wenn ein Zeitraum tatsächlich nicht zusammenhängend verläuft. Dem ist ausweislich der Norm und auch ihrer Anwendung, u.a. im Hinblick auf ihre Anwendung auf die Beschäftigungszeit, offenbar nicht der Fall, schließlich heißt es "Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht", mithin ist die in der Bestimmung des Zeitaums gegebene Möglichkeit einer Unterbrechung und nicht ihr tatsächliches Vorhandensein bereits ausreichend, um §191 BGB zur Berechnung anzuwenden.

Isie

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #16 am: 01.05.2020 15:02 »
Die tarifliche Vorschrift fordert aber eine ununterbrochene Zeit. Eine Unterbrechung durch Elternzeit ist unschädlich, sie wird aber nicht mitgerechnet.
Bei Haufe ist ein Beispiel zu finden, das einen Schalttag beinhaltet, der aber offensichtlich nicht mitgerechnet wird: Einstellung 01.03.2011, Stufenaufstieg zum 01.03.2012.

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #17 am: 01.05.2020 15:13 »
Nein, tariflich ist keine ununterbrochene Zeit gefordert, schließlich normiert der Tarifvertrag selbst in §17 Abs. 3 Satz 2 TV-L ausdrücklich solche Unterbrechungen, die dazu führen, daß der in Jahren gemessene Zeitraum nicht zusammenhängend verlaufen muß. Damit ist den Voraussetzungen des §191 BGB Genüge getan und er ist zur Berechnung heranzuziehen.

Isie

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #18 am: 01.05.2020 15:18 »
Nach dem Text § 16 wird eine ununterbrochene Zeit gefordert. Es gibt lediglich unschädliche Unterbrechungen, die nicht mit gerechnet werden.

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #19 am: 01.05.2020 15:26 »
Also ist es aufgrund der tariflichen Regelung so, daß der in Jahren gemessene Zeitraum nicht zusammenhängend verlaufen muß.

2strong

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #20 am: 01.05.2020 15:34 »
Bei dem Jahreszeitraum würde ich den Schalttag auch nicht mitrechnen. Ein Jahr ist mit Ablauf des Tages zurückgelegt, der vor dem selben Datum liegt. Mit Beginn der Elternzeit wird die Stufenlaufzeit angehalten, also muss ich die an einem vollen Jahr fehlende Zeit mit dem nach der Elternzeit beginnenden Zeitraum auffüllen. Da habe ich eine Abweichung gegenüber deiner Berechnung.
Weil Du das Jahr dann gem. § 191 BGB nur mit 365 Tagen ansetzt, statt mit den in 2020 tatsächlich vorliegenden 366 Tagen? Dann ergäbe sich ein Stufenaufstieg zum 03.04.2021.

Isie

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #21 am: 01.05.2020 16:57 »
Ich habe als Ergebnis den 04.07.2021. Ich habe aber  genauso wie du das Datum des Stufenaufstiegs um die Monate und Tage der Elternzeit  hinausgeschoben. Dir ist dabei nur ein Monat abhanden gekommen. Nun brauchen wir nur noch die Rechtsgrundlage für diese Berechnungsweise.

Isie

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #22 am: 01.05.2020 17:11 »
Haufe: "Fällt ein Schalttag in ein volles Beschäftigungsjahr – das nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein muss –, so bleibt dieser unberücksichtigt. Der Schalttag wird jedoch gesondert gezählt, wenn er in einem kürzeren und damit tageweise zu berechnenden Beschäftigungszeitraum auftritt."

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #23 am: 01.05.2020 17:19 »
Das Ergebnis ist doch ganz einfach und ergibt sich aus den bereits genannten Normen: §16 Abs. 3 Satz 1 TV-L, §17 Abs. 3 Satz 2 TV-L, §191 BGB. Der am 01.01.20 vorgesehene Stufenaufstieg wird durch die 185 Tage unschädliche Unterbrechung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit um eben jene 185 Tage verschoben und findet somit am 04.07.2020 statt.

2strong

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #24 am: 01.05.2020 17:35 »
Dir ist dabei nur ein Monat abhanden gekommen.
Ja, natürlich, 6 Monate × 3 Tage sind - da sind wir im Juli. Sorry!

2strong

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #25 am: 01.05.2020 17:44 »
Der am 01.01.20 vorgesehene Stufenaufstieg wird durch die 185 Tage unschädliche Unterbrechung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit um eben jene 185 Tage verschoben und findet somit am 04.07.2020 statt.
Und wenn die Einstellung zum 01.01.2019 erfolgt wäre, ergäbe sich ceteris paribus eine Verzögerung um 186 Tage wegen des Schalttages in 2020, korrekt?

Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #26 am: 01.05.2020 18:13 »
Wenn die Elternzeit über den Schalttag geht, sind es 186 Tage.

Dara

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #27 am: 01.05.2020 18:44 »
Hallo Miteinander,

ich habe mich hier im Forum durchgelesen und mir ist immernoch nicht klar, wie man bei der Berchnung der Stufensteigerung mit Teilmonaten umgeht.

Beispiel : Elternzeit 16.10.18 - 18.04.19 20*
Ursprünglicher Stufensprung war zum 01.01.20.

Ist der nächste Stufensprung nun nach 01.01.20 + 17 Monaten oder nach 19 Monaten?

Wenn ihr eine Quelle dazu hättet, wäre es doppelt super- Danke!


*Habe mich verschrieben

Dara

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #28 am: 01.05.2020 18:50 »
Ich wollte eigentlich meinen Text korrigieren/editieren. Sorry. Weiß nicht wie es geht...

Die Elternzeit ist vom 16.10.18 - 18.04.20.

Wenn ich jetzt taggenau berechne, komme ich auf den 05.07.21 (Stufensteigerung).


Spid

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Antw:Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
« Antwort #29 am: 01.05.2020 18:54 »
Das ist korrekt.