Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
2strong:
--- Zitat von: Spid am 30.04.2020 21:49 ---Du mußt taggenau rechnen.
--- End quote ---
Du würdest nicht entsprechend § 186 BGB berechnen?
Spid:
Genau das tue ich doch.
Isie:
--- Zitat von: Dara am 30.04.2020 21:37 ---Hallo Miteinander,
ich habe mich hier im Forum durchgelesen und mir ist immernoch nicht klar, wie man bei der Berchnung der Stufensteigerung mit Teilmonaten umgeht.
Beispiel : Elternzeit 16.10.18 - 18.04.19
Ursprünglicher Stufensprung war zum 01.01.20.
Ist der nächste Stufensprung nun nach 01.01.20 + 17 Monaten oder nach 19 Monaten?
Wenn ihr eine Quelle dazu hättet, wäre es doppelt super- Danke!
--- End quote ---
Das Entgelt der neuen Stufe bekommst du ab dem 1. des Monats, in dem der Stufenaufstieg erfolgt (§ 17 Abs. 1 TV-L).
2strong:
--- Zitat von: Spid am 01.05.2020 04:15 ---Genau das tue ich doch.
--- End quote ---
Ok. Dann hatte ich Dich falsch verstanden.
Spid:
§191 BGB schreibt ja ausdrücklich für solche Fälle die taggenaue Berechnung der in Jahren angegebenen Frist vor. Diese wird ja nicht durch eine andere Frist, sondern durch einen Zeitraum unterbrochen, in dem die Stufenlaufzeit (Frist) nicht weiterläuft. Die Fristberechnung nach BGB stellt im öD ja zumeist kein Problem dar, so auch hier, wo vom TE fehlerhaft auf (Kalender-)Monate als Rechengröße abgestellt wurde, wie es ja bspw. bei JSZ und Erholungsurlaub der Fall ist, während die tarifliche Regelung zur Stufenlaufzeit lediglich auf „Zeiten“ abstellt.
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