Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Immernoch Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Isie:
Na dann. Viel Spaß. Das scheint dann wohl dein Job zu sein. Bundesweit?
Spid:
Klar. Und inwiefern bestünde nun also kein Handlungsbedarf?
WasDennNun:
Für dich kann da doch kein Handlungsbedarf bestehen, da bei euch hoffentlich richtig gerechnet wird, oder nicht?
Isie:
Gute Frage.
Isie:
@Spid: Diese Aufgabe wird bei uns vom gehobenen Dienst A 11 bis A13 oder von Tarifbeschäftigten EG 11 wahrgenommen. Bist du nicht etwas überbezahlt dafür?
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