Autor Thema: Wechsel von TV-L E13-5 zum TVöD E12-5 - Fragen zum Brutto und Netto  (Read 3149 times)

123sat

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Hallo,

ich bin aus dem TV-L E13 Stufe 5 nun in den TVöD E12 Stufe 5 gewechselt.

Ich war TV-L mäßig in Hamburg angestellt. Hier gibt es eine abweichende Regelung, wie die Zusatzversorgung zu leisten ist.

TV-L
Ich habe im TV-L ein Tabellenentgelt von 5.629,26 EUR + 23,01 EUR Technikerzulage gehabt. Also 5.652,27 EUR brutto. Es resultierte ein gesetzliches Netto von 3.354,59 EUR und ausgezahlt wurden mir 3.253,72 EUR.

TVöD
Nun habe ich ein Tabellentgelt von 5.517,78 EUR (also schon mal etwas weniger). Durch die Zusatzversorgung wird mein Rentenversicherungsbrutto auf 5.805,79 EUR berechnet. Es ergibt sich auch ein viel höheres gesetzliches Netto daraus, nämlich 3.665,36 EUR. Das sind über 300,00 EUR mehr als im TV-L. Mein Auszahlungsbetrag liegt nun aber "nur" bei 3.113,84 EUR.

Fragen:
Warum ist mein gesetzliches Brutto und Netto nun höher als vorher?
Resultieren aus dem höheren gesetzlichen Brutto Vorteile (vielleicht höhere Rente?) oder Nachteile (vielleicht höherer Steuersatz?)

In Summe müsste ich ausgezahlt über das Jahr gesehen auf dieselbe Summe kommen, da im TVöD die Sonderzahlung etwas höher ausfällt.

Vielen Dank.


Isie

  • Gast
Der Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG, den du bei deinem alten Arbeitgeber verbraucht hast, wird nicht auf den Jahresfreibetrag angerechnet. Aber das erklärt nicht die Höhe Differenz zwischen dem gesetzlichen Netto und dem Auszahlungsbetrag. Hast du eine Entgeltumwandlung vereinbart?

123sat

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Ich habe keine freiwillige Entgeltumwandlung abgeschlossen, nur diesen Pflichtbeitrag.

Ich habe nun mal alles gegenübergestellt.

               
                       TV-L   TVöD         
               
Jahresentgelt               
               
Monatsbrutto   5.658,92   5.524,43   -134,49      dafür TVöD im November höheres Weihnachtsgeld
               
Rentenversicherungsbrutto   5.658,92   5.805,79   146,87      
               
Lohnsteuer   -1.200,00   -1.184,33   15,67      
               
Rentenversicherung Beitrag   -526,28   -539,94   -13,66      
               
Solidaritätszuschlag   -66,00   -65,13   0,87      Der Soli geht vom Monatsbrutto runter
               
Arbeitslosenversicherung Beitrag   -67,91   -69,67   -1,76      
               
gesetzliches Netto   3.354,59   3.665,36   310,77      
               
Zusatzversorgung Beitrag   -93,37   -99,87   -6,50      
               
Krankenversicherung   -342,19   -342,19   0,00      Höchstsatz
               
Krankenversicherung Zuschlag   -18,75   -18,75   0,00      
               
Pflegeversicherung   -71,48   -71,49   -0,01      
               
Kinderlosenzuschlag   -11,72   -11,72   0,00      
               
Auszahlungsbetrag   3.253,72   3.113,84   -139,88      
               
                                                  -15,43      muss ich zusätzlich bezahlen durch den AG Zuschuss zur Rente
                                                     -6,50      Der Beitrag zur Zusatzversicherung ist hier höher
               
                                                   -117,95      


Es sieht wohl alles stimmig aus. Ich zahle damit gute 20,00 EUR monatlich von meinem Netto mehr wegen der anderen Zusatzversorgung.

Isie

  • Gast
Bei der FHH-Zusatzversorgung gilt nicht der Freibetrag nach § 3 Nr. 56 EStG, sondern der Freibetrag nach § 3 Nr. 63 EStG, der sich auch auf deine eigenen Beiträge bezieht.