Autor Thema: [Allg] Teamleitung/Aufgabenverteilung/Vertretung  (Read 2803 times)

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Guten Morgen,

kennt jemand Infoquellen bzgl. Teamleitung im öD? Also Aufgabenverteilung, Stellenbeschreibung, ggf. Eingruppierung?
Wie sieht es mit Vertretung/Aufgabenverteilung aus? Darf ein Beamter der mittleren Ebene dauerhaft Zahlungsläufe, die sonst eigentlich die SGL machen müsste übertragen bekommen? Dürfte der mD-Beamte dann fordern, dass dies in seine Arbeitsplatzbeschreibung aufgenommen wird (vorausgesetzt diese Übertragung von gD auf mD ist überhaupt zulässig) und somit aus der Arbeitsplatzbeschreibung der SGL entfernt wird?

Danke und viele Grüße

King
« Last Edit: 28.05.2020 01:13 von Admin2 »

wap

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:Teamleitung/Aufgabenverteilung/Vertretung
« Antwort #1 am: 27.05.2020 13:35 »
Teamleitung ist ziemlich nichtssagend. Da werden schon mehr Details benötigt.

Bezüglich Zahlungsläufen sollte es aber schon Probleme geben. Als Beamter im mittleren Dienst darfst du meiner Kenntnis nach keine Rechnungen sachlich richtig zeichnen. Das ist erst ab dem gehobenen Dienst A9 / E9b zulässig.

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:Teamleitung/Aufgabenverteilung/Vertretung
« Antwort #2 am: 27.05.2020 15:08 »
Mehr Details habe ich da auch nicht. Leider. Deshalb ja die Frage, ob es irgendwo grobe Anhaltspunkte für die Aufgaben einer Teamleitung einzusehen gibt?! Auch bzgl. Kompetenzen, Befugnissen etc. Ich schätze diese eher für sehr gering ein. Könnte der ggf. der Personalrat helfen?
Diese Zahlungsläufe wurden bei der Beurteilung berücksichtigt. Meiner Meinung nach dürfte diese einem mD-Beamten gar nicht "aufgehalst" werden. Wie geht man hier vor? Klare Ansage, dass dies nicht erlaubt ist? Forderung der Aufnahme der Tätigkeit in die Stellenbeschreibung? Meldung an den Personalrat? Meines Erachtens darf eine Übertragung dieser Tätigkeit zur "Vertretung" ehg nicht dauerhaft erfolgen?

Danke und LG

King

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:Teamleitung/Aufgabenverteilung/Vertretung
« Antwort #3 am: 27.05.2020 15:53 »
Mir fehlt es für die Behauptungen hier an rechtlichen Grundlagen.
So vermute ich, dass es nicht grundsätzlich Beamten des mD untersagt ist, Rechnungen sachlich richtig zu zeichnen, auch nicht dauerhaft. Könnte aber sein, dass z.B. Verwaltungsvorschriften oder Geschäftsordnungen da Vorgaben machen.

Bei Beamten gibt es auch keine Stellenbeschreibung, sondern Dienstpostenbeschreibung und die Aufgabenbeschreibung in der Beurteilung.
Diese Zahlungsläufe wurden bei der Beurteilung berücksichtigt.
Damit ist der Dienstherr seiner Pflicht nachkommen, denn da hat der Beamter auf jeden Fall Ansprurch, dass diese Aufgaben berücksichtigt werden.
Ab welchen Aufgabenänderungen der Dienstherr verpflichtet ist, eine neue Dienstpostenbeschreibung anzufertigen, ist eine andere Frage. Ob das dann dem Beamten irgendwas bringen würde, ebenso.

Ich denke jedenfalls schon, dass der Dienstherr dem Beamten diese Aufgabe dauerhaft übertragen kann (wenn keine Vorschrift das Gegenteil sagt), es ist eben das besondere öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis, das den Beamten deutlich enger an den Dienstherrn bindet als bei einem Arbeitnehmer an den Arbeitgeber, was konkret bedeutet, der Dienstherr kann den Beamten beliebiger einsetzen, hat dafür aber auch eine größere Fürsorgepflicht.

Kingrakadabra

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 176
Antw:Teamleitung/Aufgabenverteilung/Vertretung
« Antwort #4 am: 27.05.2020 19:02 »
Ja, das verstehe ich. Die SGL führt diese Läufe jedoch Nachweis nicht aus. Müsste dies dann nicht aus der Dienstpostenbeschreibung herausgenommen werden und beim mDler eingefügt werden? Ob es diesbezüglich Vorschriften gibt weiß ich nicht. Darf dies aber dauerhaft übertragen werden? Ein Zahlungslauf ist ja schon eine höhere Verantwortung.