Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BY] Von BaW zu AV

(1/3) > >>

Euphyll:
Ist es möglich, nach der Ausbildung als Beamter auf Widerruf ins Angestelltenverhältnis (problemlos) zu wechseln? Normalerweise wäre ich dann Beamter auf Probe.

Wie wäre der Ablauf? Das BV endet ja kraft Gesetzes mit Bestehen der Prüfung (mit Zeugnisaushändigung) und sollte da dann vorher ein AV unterschrieben worden sein, oder? Oder wird so etwas gar nicht angeboten, auch wenn es theoretisch rechtlich gesehen möglich ist?

Es geht um ein Beamtenverhältnis beim Freistaat Bayern im Finanzressort (keine Kommune). Und mir würde eine praktische Einschätzung helfen - rechtlich gesehen ist die Sache ja recht klar.

Feidl:
Ja, es ist möglich. Wird auch gemacht, ich kenne Fälle, allerdings in BaWü im kommunalen Bereich (Landkreis). Keine Ahnung, was in Bayern geht.

tom1104:

--- Zitat von: Euphyll am 02.05.2020 21:01 ---Ist es möglich, nach der Ausbildung als Beamter auf Widerruf ins Angestelltenverhältnis (problemlos) zu wechseln? Normalerweise wäre ich dann Beamter auf Probe.
--- End quote ---

Warum sollte jemand freiwillig auf die Verbeamtung verzichten? Eine "Entlassung auf eigenen Wunsch" ist im späteren Berufsleben ja jederzeit möglich.

Feidl:

--- Zitat von: tom1104 am 22.05.2020 12:25 ---Warum sollte jemand freiwillig auf die Verbeamtung verzichten? Eine "Entlassung auf eigenen Wunsch" ist im späteren Berufsleben ja jederzeit möglich.

--- End quote ---
Mehr Geld. ;D Als bei mir die Verbeamtung auf Probe anstand, hatte ich mich u.a. auf eine passende E12 TVöD Stelle beworben. Ist es leider nicht geworden, so wurde ich Beamter in A10 bei gleicher Arbeit.

Euphyll:
Ich zahle in der PKV ca. 280 € als BAP. Selbsterklärend und das mit Mitte 20! A6 oder E9a ist schon ein Unterschied.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version