Autor Thema: Stufenzuordnung bei neuer Stelle  (Read 2969 times)

Bijoux

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Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« am: 03.05.2020 00:35 »
Hallo,
ich bin neu hier und habe eine kurze Frage:
Ich bin momentan in EG 5 Stufe 5 eingestuft. Ich habe jetzt den Zuschlag für eine ganz neu geschaffene Stelle, EG 9a, beim selben AG, in der gleichen Abteilung bekommen. Meine Aufgaben entsprechen überwiegend meinen bisherigen Aufgaben. Ich habe bereits seit einiger Zeit diese höherwertige Tätigkeit ausgeübt, wurde aber bisher nicht höhergruppiert. 

Gem. § 16 Abs. 2, Satz 2 TV-L erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis.

Bedeutet das, dass ich in EG 9a, Stufe 5 eingestuft werden muss/kann?

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #1 am: 03.05.2020 01:59 »
Die Höhergruppierung richtet sich nach § 17 Abs. 4 TV-L. Danach bist Du mit dauerhafter Übertragung der höherwertigen Tätigkeit in E 9a Stufe 2 eingruppiert.

Bijoux

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #2 am: 03.05.2020 15:08 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Es handelt sich in meinem Fall aber nicht um eine dauerhafte Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit und somit um eine Höhergruppierung gem. § 17 TV-L, sondern um eine gänzlich neue Stelle (Neueinstellung) beim selben Arbeitgeber. Meine derzeitige Stelle wird alsbald ausgeschrieben.
Derzeit bin ich als Angestellte in der Bürokommunikation beschäftigt, zukünftig werde ich als Assistentin eingesetzt und müsste demnach auch einen neuen Arbeitsvertrag bekommen.

Einer Kollegin in der gleichen Fallkonstellation wurde Stufe 3 gewährt, nachdem sie den Hinweis auf § 16 Abs. 2, Satz 3 (Ist die einschlägige Berufserfahrung ... in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen
Arbeitgeber erworben worden ... bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3.) gab, obwohl sie ebenfalls seit einigen Jahren bei uns beschäftigt ist und die "einschlägige Berufserfahrung" in ihrer vorherigen Tätigkeit in E5 (selber AG) erworben hat.



Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #3 am: 03.05.2020 15:16 »
Dein befristetes Arbeitsverhältnis endet und im Anschluß daran wird ein neues Arbeitsverhältnis begründet? Oder warum meinst Du, es wäre keine Höhergruppierung?

Bijoux

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #4 am: 03.05.2020 15:50 »
Ich habe einen unbefristeten Vertrag.
Die neue Stelle gab es bisher nicht und ist ebenfalls unbefristet ausgeschrieben gewesen.
Meine derzeitige Stelle wird neu ausgeschrieben (weiterhin in EG 5), da sie ja dann frei geworden ist.

Ich werde also nicht höhergruppiert wegen der Übertragung höherwertiger Aufgaben, sondern ich habe eine ganz neue Stelle - mit komplett neuer Stellenbeschreibung und "Amtsbezeichnung" - die in EG 9a eingruppiert ist.


Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #5 am: 03.05.2020 16:05 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Was Du schilderst ist der Regelfall der Höhergruppierung. Es handelt sich nicht um eine Einstellung. Maßgeblich ist §17 Abs. 4 TV-L.

Bijoux

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #6 am: 03.05.2020 17:16 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Was Du schilderst ist der Regelfall der Höhergruppierung. Es handelt sich nicht um eine Einstellung. Maßgeblich ist §17 Abs. 4 TV-L.

Gilt § 17 Abs. 4 auch, wenn mein bisheriger Vertrag gekündigt und gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird? Wäre die Wahl auf einen anderen - externen - Bewerber gefallen, wäre es doch auch eine (Neu-)Einstellung gewesen??


Spid

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #7 am: 03.05.2020 17:49 »
Ja. Ein externer Bewerber würde ja eingestellt werden.

Isie

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Antw:Stufenzuordnung bei neuer Stelle
« Antwort #8 am: 03.05.2020 19:15 »
Davon hättest du keinen Vorteil, da deine bisherige Tätigkeit nicht einschlägig wäre. Also kämst du bei einer Neueinstellung in Stufe 1.