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Stufenzuordnung bei neuer Stelle

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Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Was Du schilderst ist der Regelfall der Höhergruppierung. Es handelt sich nicht um eine Einstellung. Maßgeblich ist §17 Abs. 4 TV-L.

Bijoux:

--- Zitat von: Spid am 03.05.2020 16:05 ---Stellen sind tariflich unbeachtlich. Was Du schilderst ist der Regelfall der Höhergruppierung. Es handelt sich nicht um eine Einstellung. Maßgeblich ist §17 Abs. 4 TV-L.

--- End quote ---

Gilt § 17 Abs. 4 auch, wenn mein bisheriger Vertrag gekündigt und gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird? Wäre die Wahl auf einen anderen - externen - Bewerber gefallen, wäre es doch auch eine (Neu-)Einstellung gewesen??

Spid:
Ja. Ein externer Bewerber würde ja eingestellt werden.

Isie:
Davon hättest du keinen Vorteil, da deine bisherige Tätigkeit nicht einschlägig wäre. Also kämst du bei einer Neueinstellung in Stufe 1.

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