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[ST] Verbeamtung

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Pepper2012:
Ganz ehrlich, wenn Du bei Deinem AG bleiben möchtest, warum erkundigst Du Dich dann nicht dort? Was nutzt es Dir zu wissen, wie "das" abläuft, wenn Dein AG unter Umständen in den nächsten x Jahren "dafür" nicht in Frage kommt, weil keine Planstelle zur Verfügung steht?

Organisator:

--- Zitat von: bienchenhonig am 04.05.2020 11:12 --- Ich habe einen festen Arbeitgeber, bei dem ich bleiben möchte und bei dem es die Möglichkeit auf eine Verbeamtung gibt. Daher kann ich mir leider - rein planerisch - nicht vorstellen, wie ein Vorbereitungsdienst ablaufen soll ....

--- End quote ---

Na das ist doch eine ganz andere Frage. Wenn du bei deinem jetzigen Arbeitgeber verbeamtet werden möchtest musst du ihn fragen, ob und wie das funktioniert. Grundsätzlich steht es jedem Arbeitgeber mit Dienstherrenfähigkeit frei zu entscheiden, ob, wie und unter welchen Voraussetzungen er verbeamten möchte.

Voraussetzung ist in jedem Fall die Laufbahnbefähigung. Schau dazu in § 17 BBG bzw. die (wahrscheinlich ähnlichen) Landesvorschriften.

bienchenhonig:
Danke @Organisator

Euphyll:
In Bayern würde man dann als Berufserfahrener mit jungen Schulabgängern zwei Jahre eine Ausbildung absolvieren. Der Altersdurchschnitt ist hier an allen Beamtenschulen und Beamten-Fachochschulen recht hoch, da erfahrungsgemäß viele Berufserfahrene mitmachen.  Eine Art Quereinstieg, den es vielleicht bei Angestellten im Sinne eines kurzen Lehrganges AV I geben mag, gibt es hier nicht (§ 12 LVO LSA).

Vorbereitungsdienst bedeutet de facto die zweijährige Ausbildung während man dann Beamter auf Widerruf ist. Anschließend Beamter auf Probe und dann auf Lebenszeit. In Bayern würde man, so kenne ich es von anderen, beim LPA-Test mitmachen und dann noch mal als Berufserfahrener "Anwärter" werden. Eventuell gibt es dann später die Möglichkeit den Diensteintritt fiktiv vorzuverlegen, wenn berücksichtigungsfähige Zeiten vorliegen. Zudem kann vor allem in der 3. QE der Vorbereitungsdienst gekürzt werden und dann wären z. B. die Praktika obsolet.

Schriftliche Lektüre zum Nachlesen wäre §4 des Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Laufbahnverordnung - LVO LSA als föderales Landesrecht insbesondere § 12 - Erwerb der Laufbahnbefähigung und §§ 3-10 BeamtStG als Bundesrecht. Natürlich als Grundvoraussetzung, dass der Dienstherr Anwärter einstellt und das mitmacht (Kündigung des AV und Einstellung Beamter auf Widerruf). Für die Vorverlegung des Diensteintrittes kommt evtl. § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Besoldungsgesetz des Landes SA in Betracht. Personalbürokontakt sollte also irgendwann mal stattgefunden haben.

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