Autor Thema: Eingruppierung Stellennachbesetzung  (Read 2973 times)

Shobu

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Eingruppierung Stellennachbesetzung
« am: 04.05.2020 21:11 »
Angenommen ein Leiter IT in einer Kommunaleneinrichtung mit 600 Arbeitsplätzen ist in E13 eingruppiert. Nun scheidet der Leiter IT aus und die Stelle wird intern nachbesetzt. Wird die Stelle automatisch mit E13 nachbesetzt?

Kann der Leiter IT schlechte eingruppiert sein als einer seiner unterstellten?

MfG
shobu

Spid

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Antw:Eingeuppierung Stellennachbesetzung
« Antwort #1 am: 04.05.2020 21:13 »
Wenn die auszuübende Tätigkeit dieselbe bleibt, führt dies zur Eingruppierung in E13, sofern ggfs. die Voraussetzungen in der Person erfüllt werden.

Ja.

Shobu

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Antw:Eingruppierung Stellennachbesetzung
« Antwort #2 am: 04.05.2020 21:29 »
Voraussetzung in der Person bedeutet?

Spid

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Antw:Eingruppierung Stellennachbesetzung
« Antwort #3 am: 04.05.2020 21:36 »
Eine in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung bestimmte Vorbildung oder Ausbildung.

Shobu

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Antw:Eingruppierung Stellennachbesetzung
« Antwort #4 am: 04.05.2020 23:23 »
Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Stellennachbesetzung
« Antwort #5 am: 05.05.2020 00:01 »
Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?
Naja, kommt drauf an was du aufgeweicht nennst.
Es gibt ein Entgeltordnung, und die gilt nun mal.
Und ITler können "einfacher" als Büroler eine EG13 ohne Studium bekommen, weil es eben in der EGO entsprechende Tätigkeiten, die eben kein Studium voraussetzen.

Shobu

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Antw:Eingruppierung Stellennachbesetzung
« Antwort #6 am: 05.05.2020 08:14 »
Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?
Naja, kommt drauf an was du aufgeweicht nennst.
Es gibt ein Entgeltordnung, und die gilt nun mal.
Und ITler können "einfacher" als Büroler eine EG13 ohne Studium bekommen, weil es eben in der EGO entsprechende Tätigkeiten, die eben kein Studium voraussetzen.

Das meinte ich mit aufgeweicht. Danke.