Eingruppierung Stellennachbesetzung

Begonnen von Shobu, 04.05.2020 21:11

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Shobu

Angenommen ein Leiter IT in einer Kommunaleneinrichtung mit 600 Arbeitsplätzen ist in E13 eingruppiert. Nun scheidet der Leiter IT aus und die Stelle wird intern nachbesetzt. Wird die Stelle automatisch mit E13 nachbesetzt?

Kann der Leiter IT schlechte eingruppiert sein als einer seiner unterstellten?

MfG
shobu

Spid

Wenn die auszuübende Tätigkeit dieselbe bleibt, führt dies zur Eingruppierung in E13, sofern ggfs. die Voraussetzungen in der Person erfüllt werden.

Ja.

Shobu

Voraussetzung in der Person bedeutet?

Spid

Eine in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung bestimmte Vorbildung oder Ausbildung.

Shobu

Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?

WasDennNun

Zitat von: Shobu in 04.05.2020 23:23
Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?
Naja, kommt drauf an was du aufgeweicht nennst.
Es gibt ein Entgeltordnung, und die gilt nun mal.
Und ITler können "einfacher" als Büroler eine EG13 ohne Studium bekommen, weil es eben in der EGO entsprechende Tätigkeiten, die eben kein Studium voraussetzen.

Shobu

Zitat von: WasDennNun in 05.05.2020 00:01
Zitat von: Shobu in 04.05.2020 23:23
Soweit ich das verstehe ist das für IT-Personal stark aufgeweicht oder nicht?
Naja, kommt drauf an was du aufgeweicht nennst.
Es gibt ein Entgeltordnung, und die gilt nun mal.
Und ITler können "einfacher" als Büroler eine EG13 ohne Studium bekommen, weil es eben in der EGO entsprechende Tätigkeiten, die eben kein Studium voraussetzen.

Das meinte ich mit aufgeweicht. Danke.