Hallo,
ich bin derzeit im ÖD Bund beschäftigt und spiele mit dem Gedanken zu wechseln. Derzeit bin ich in der Stufe 5 angekommen.
Nun steht im TV-L
§16 (2a) Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und 4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen; Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt.
im §34 steht der TVÖD-Bund expliziert genannt.
Nun handelt es sich allerdings bei meiner neuen Aufgabe nur im geringen Teil um die "gleichwertige" Tätigkeit.
Nun die Frage, kommt §16 (2a) trotzdem zur Anwendung und ich kann meine Stufe behalten? Oder werde ich neu (vermutlich niedriger) eingestuft?
Bin gespannt....