Autor Thema: Höhergruppierung von 9a in 9b  (Read 9040 times)

Isie

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Antw:Höhergruppierung von 9a in 9b
« Antwort #15 am: 04.05.2020 12:08 »
Auch wenn sich aus dem Tarifvertrag ergibt, dass es sich nicht um eine Höhergruppierung handelt, wäre es bestimmt hilfreich, eine explizite Aussage dazu benennen zu können. Es gibt einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift, den ich momentan aber nicht zur Hand habe. Aus den Durchführungshinweisen zu § 17 TV-L kann man es auch ersehen. Vielleicht gibt es ja auch schon ein Urteil.

Kat

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Antw:Höhergruppierung von 9a in 9b
« Antwort #16 am: 04.05.2020 13:31 »
Eine Eingruppierung in die E9 mit regulären Stufenlaufzeiten aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten war keine Höhergruppierung, die Stufenlaufzeit lief einfach weiter.

Dann hat mein Arbeitgeber wohl seinerzeit was falsch gemacht. Ich habe nämlich nach meinem Antrag auf Durchlaufen des Bewährungsaufstieges (konnte man irgendwann nach einem Tarifabschluss, weiß das Jahr aber nicht mehr)  und dadurch Eingruppierung von der kleinen  in die große E9 sehr wohl mehr Geld  und bin wieder in eine individuelle Zwischenstufe gekommen. Ich war ganz überrascht und dachte eigentlich, daß es so laufen würde wie von Dir geschildert. War aber nicht so.

Spid

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Antw:Höhergruppierung von 9a in 9b
« Antwort #17 am: 04.05.2020 13:38 »
Wenn Du die reguläre Stufenlaufzeit bereits erreicht hattest, kamst Du entsprechend in eine höhere Stufe, da die Stufenlaufzeit ja in der entsprechenden Stufe der E9 erlangt wurde.

sr4711

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Antw:Höhergruppierung von 9a in 9b
« Antwort #18 am: 04.05.2020 16:57 »
Es wird tatsächlich als Höhergruppierung angesehen, da vom mittleren in den gehobenen Dienst gestuft wurde.

Faustregel: Sobald Personalstellen bei TB von Beamtenlaufbahnen sprechen kann man davon ausgehen, dass alles was dort fabriziert wird überprüfungswürdig ist - ausgenommen es geht um Lehrer.

Jemand

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Antw:Höhergruppierung von 9a in 9b
« Antwort #19 am: 05.05.2020 14:02 »
Ich habe eben in der Abteilung für Tarifrecht bei meiner Gewerkschaft nachgefragt. Aussage ist hier:

Im den Durchführungshinweisen des Tdl vom 04.11.2019 steht folgendes:

"Bei einer Höhergruppierung in den nachfolgend genannten Fällen entsteht aufgrund der „Deckelung“ des
Garantiebetrags auf den Unterschiedsbetrag bei der (fiktiven) stufengleichen Höhergruppierung kein Zugewinn. Für die jeweiligen Entgeltgruppen ist in der Entgelttabelle ab 1. Januar 2019 (Anlage B zum
TV-L) der gleiche Betrag ausgewiesen:
Höhergruppierung von
- Entgeltgruppe 9a Stufe 2 in die Entgeltgruppe 9b Stufe 2
- Entgeltgruppe 13 Ü Stufe 4b in die Entgeltgruppe 14 Stufe 4
- Entgeltgruppe 13 Ü Stufe 5 in die Entgeltgruppe 14 Stufe 5
- Entgeltgruppe 13 Ü Stufe 6 in die Entgeltgruppe 14 Stufe 6
Neben dem fehlenden Höhergruppierungsgewinn beginnt in den vorgenannten Fällen außerdem die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe neu zu laufen, d. h. die Beschäftigten müssen weitere Jahre
Stufenlaufzeit bei gleichem Entgelt absolvieren.

Insbesondere bei einer Höhergruppierung von der Entgeltgruppe 9a Stufe 2 in die Entgeltgruppe 9b Stufe
2 fällt dieser Umstand im Vergleich zu der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Rechtslage ins Gewicht.
Vormals blieb die Zuordnung zur Stufe 2 bei einer Übertragung von Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 ohne
besondere Stufenlaufzeiten unverändert, da es sich um einen Wechsel innerhalb der Entgeltgruppe und
nicht um eine Höhergruppierung handelte.
In allen oben genannten Fällen wird die bisher in der ursprünglichen Entgeltgruppe verbrachte Zeit übertariflich auf die Laufzeit der höheren Entgeltgruppe angerechnet."

Es ist also so, dass meine Personalabteilung darauf hinweisen soll, dass die Stufenlaufzeit ab dem Juli 2018 nicht von vorne beginnen soll.


TV-Ler

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Antw:Höhergruppierung von 9a in 9b
« Antwort #20 am: 05.05.2020 14:30 »
...
Es ist also so, dass meine Personalabteilung darauf hinweisen soll, dass die Stufenlaufzeit ab dem Juli 2018 nicht von vorne beginnen soll.
Es geht nicht darum, das die Stufenlaufzeit "ab dem Juli 2018 nicht von vorne beginnen soll" - sie begann, entsprechend den damaligen tariflichen Regelungen, schlicht und einfach nicht von vorn.
Siehe Antwort von Spid vom April 30, 2020, 14:13:48:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113839.msg169691.html#msg169691

Isie

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Antw:Höhergruppierung von 9a in 9b
« Antwort #21 am: 05.05.2020 15:09 »
Weise einfach auf die Passage in den Durchführungshinweisen "Vormals..." hin, denn da steht ja ausdrücklich, wie es vor dem 01.01.2019 war.