Auch wenn sich aus dem Tarifvertrag ergibt, dass es sich nicht um eine Höhergruppierung handelt, wäre es bestimmt hilfreich, eine explizite Aussage dazu benennen zu können. Es gibt einen Aufsatz in einer Fachzeitschrift, den ich momentan aber nicht zur Hand habe. Aus den Durchführungshinweisen zu § 17 TV-L kann man es auch ersehen. Vielleicht gibt es ja auch schon ein Urteil.