Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenmitname bei Wechsel vom TVÖD Bund zum TV-L
Michael900:
Hallo,
ich bin derzeit im ÖD Bund beschäftigt und spiele mit dem Gedanken zu wechseln. Derzeit bin ich in der Stufe 5 angekommen.
Nun steht im TV-L
§16 (2a) Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und 4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen; Absatz 2 Satz 4 bleibt unberührt.
im §34 steht der TVÖD-Bund expliziert genannt.
Nun handelt es sich allerdings bei meiner neuen Aufgabe nur im geringen Teil um die "gleichwertige" Tätigkeit.
Nun die Frage, kommt §16 (2a) trotzdem zur Anwendung und ich kann meine Stufe behalten? Oder werde ich neu (vermutlich niedriger) eingestuft?
Bin gespannt....
Spid:
Es handelt sich um eine Kann-Regelung, die Anwendung liegt im Ermessen des AG.
Michael900:
Hat jemand Praxiserfahrung in dem Bereich? Was ist üblich?
WasDennNun:
--- Zitat von: Michael900 am 04.05.2020 22:37 ---Hat jemand Praxiserfahrung in dem Bereich? Was ist üblich?
--- End quote ---
Bei uns alles.
von Stufe 1 bis Stufe 6.
Kommt auf den anzuwerbenden Mitarbeiter an und die Bedeutung der Stelle an.
Tipp: Wenn du dich auf eine Stelle bewirbst, kommuniziere im Vorstellungsgespräch klar deine Wünsche und Grenzen, bzgl. der Einstufung und unterschreiben keinen Vertrag, in dem das nicht geregelt ist.
Michael900:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.05.2020 23:07 ---Bei uns alles.
--- End quote ---
Auch wenn der Arbeitsbereich gewechselt hat und es in (großen) Teilen eine andere Tätigkeit ist?
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