Autor Thema: schwangere Erzieherin umsetzen anstatt Beschäftigungsverbot  (Read 5729 times)

Ole

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Guten Morgen,

wir haben eine schwangere Erzieherin. Sie war auch beim Betriebsarzt und der meinte, ein Einsatz im Hortbetrieb sei weiterhin möglich, wenn Regeln eingehalten werden. Die können wir einhalten und haben die Dame in den Hort umgesetzt. Diese weigert sich nun auf Grund der Coronasituation im Hort zu arbeiten und möchte, das wir ihr ein Beschäftigugnsverbot aussprechen... nun meine Frage, kann ich sie in die Verwaltung umsetzen?

Kat

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Der Arbeitgeber spricht kein Beschäftigungsverbot aus, das macht der Arzt. Und was soll eine Erziehrin in der Verwaltung tun? Rechtsgutachten schreiben?

Lars73

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@Kat
Der Arbeitgeber kann gemäß § 13 (1) Nr. 3 MuSchG ein betriebliches Beschäftigungsverbot aussprechen.

@Ole
Soweit dies Arbeitsvertraglich möglich und auch zumutbar ist.

Spid

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Genehmigung zur Kündigung bei der zuständigen Behörde beantragen und kündigen. Man muß nicht nach Möglichkeiten für AN suchen, die renitent die Arbeit verweigern.

Feidl

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Schwangere kündigen?  ???
Das wird die Kommune wohl kaum durchbekommen, nicht wegen sowas.

Lars73

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Wenn sie sich weigert zu arbeiten wäre eine Kündigung grundsätzlich möglich. Man kann sich streiten ob man vorher abmahnen muss. Wäre wohl geboten.

Die Gefährdungseinschätzung des Betriebsarztes erscheint vertretbar und hätte gute Chancen auch vor Gericht akzeptiert zu werden. Wenn es individuelle Risikofaktoren gibt könnte der behandelnde Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen.

Kryne

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Der Arbeitgeber spricht kein Beschäftigungsverbot aus, das macht der Arzt. Und was soll eine Erziehrin in der Verwaltung tun? Rechtsgutachten schreiben?

Also ich mache hier als Ingenieur ausreichend Verwaltungskleinkram nebenher mit, für den ich weder eine Ausbildung noch sonst was bräuchte.

Setz mir hier Jemanden hin der nicht völlig bescheuert ist, gib mir nen halben Tag Zeit für Erklärungen und die Person wäre schon mal jeden Tag 1-1,5 Stunden beschäftigt. Gut hierbei ist jetzt eingerechnet, dass die Person das vermutlich nicht so schnell abarbeiten würde wie ich zur Zeit.

Wiederhole das bei 3-4 anderen Kollegen und die Person ist für nen ganzen Arbeitstag beschäftigt.

Ich denke in so gut wie jeder Verwaltung wird sich ausreichend kram finden lassen, den Jemand mit einer ganz kurzen Einarbeitung abarbeiten kann und damit dann Jemanden entlastet der seine Zeit dann sinnvoller nutzen kann.


Spid

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Schwangere kündigen?  ???
Das wird die Kommune wohl kaum durchbekommen, nicht wegen sowas.

„Sowas“ ist die Verweigerung der Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Die ist schneller weg, als sie „Aber ich bin doch schwanger...“ jammern kann - wenn man will!

Ole

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Sie hat noch nicht mal einen Mutterpass vorgelegt, weil sie noch keinen Termin beim Frauenarzt hatte - also vielleicht drei Wochen schwanger und macht schon so einen Aufriss, dass sie ins Beschäftigungsverbot will

clarion

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 :o

Wenn der Betriebsarzt eine Hortbeschäftigung für machbar hält, würde ich sie einfach in den Hort umsetzen. Mit der Einschaltung des Betriebsarztes seid ihr jedenfalls der Fürsorgepflicht hinreichend nachgekommen. Und wenn die MA das auch nicht will, dann soll sie sich von ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot erteilen lassen.

Infa

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Das wird die MA wohl auch machen.

Ole

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Wir haben, auf Grund der Aussage vom Betriebsarzt, dass ein Einsatz im Hort möglich ist, sie in den Hort umgesetzt. Das möchte sie nicht - wegen Corona und bittet uns um ein Beschäftigungsverbot - sie schrieb, das wir es als Arbeitgeber doch nicht verantworten und sicherstellen können, das niemand mit Corona infiziziert sei und wir sie solcher Gefahr aussetzen.
Sie hat einen Krankenschein vorgelegt bis erstmal 15.05.

 >:(

Spid

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Durch MDK überprüfen lassen und dann ggfs. kündigen und Strafanzeige wegen Betrugs gegen die TB und den Arzt stellen.

was_guckst_du

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...es gibt Schwangere, die arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes durch und es gibt Schwangere, die ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Schwangerschaft sich total "krank" fühlen...ist vieles typbedingt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

clarion

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Dann bleibt die Kollegin hoffentlich zu 100% zu Hause allein und lässt sich Lebensmittel vor die Tür stellen, denn in den Supermarkt zu gehen oder spazieren zu gehen wäre doch unverantwortlich. Sie könnte auf jemanden mit Corona treffen.