Autor Thema: Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft  (Read 7202 times)

WasDennNun

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #15 am: 06.05.2020 07:17 »
Das Schließen der Verwaltung hat häufig den Zweck, durch die Nichtnutzung der Gebäude Strom und Heizung zu sparen. Wenn jemand in dem Gebäude arbeitet, müssen die entsprechenden Bedingungen (Raumtemperatur, Beleuchtung) hergestellt werden. Das kann - je nach Gebäude - die gesamte Schließung ad absurdum führen.
Heizung aus.
Heizlüfter in den Raum stellen und/oder dem AN erlauben seinen Arbeit inkl. Rufbereitschaft auch von zuhause zu erledigen.
Thema durch, würde ich sagen, dass regelt sich dann von alleine.
Und ich gehe mal davon aus, dass der MA während der Rufbereitschaft Zugang zum Gebäude erhält.

Downhill

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #16 am: 06.05.2020 07:45 »
Vielen Dank für die rege Diskussion!  :)

Ich habe schonmal einige Anregungen mitgenommen.

Ich würde, sofern eine Regelung getroffen wird und diese hier von Interesse ist, gerne berichten!

Spid

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #17 am: 06.05.2020 07:55 »
Das Schließen der Verwaltung hat häufig den Zweck, durch die Nichtnutzung der Gebäude Strom und Heizung zu sparen. Wenn jemand in dem Gebäude arbeitet, müssen die entsprechenden Bedingungen (Raumtemperatur, Beleuchtung) hergestellt werden. Das kann - je nach Gebäude - die gesamte Schließung ad absurdum führen.
Heizung aus.
Heizlüfter in den Raum stellen und/oder dem AN erlauben seinen Arbeit inkl. Rufbereitschaft auch von zuhause zu erledigen.
Thema durch, würde ich sagen, dass regelt sich dann von alleine.
Und ich gehe mal davon aus, dass der MA während der Rufbereitschaft Zugang zum Gebäude erhält.

Wer schaltet den Heizlüfter ein? Der betreffende AN? Wo hält der sich auf, während sich der Raum auf die erforderliche Temperatur aufheizt? In dem Raum? Wird ggfs. dazu Schutzkleidung bereitgestellt? Und was ist mit den vom AG zur Verfügung zu stellenden Sanitärräumen? Und ggfs. gibt es durch Vereinbarung oder betriebliche Übung einen Anspruch auf Nutzung von Sozialräumen während der Pausen, diese sind ebenfalls entsprechend zu temperieren.

Schmitti

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #18 am: 06.05.2020 09:20 »
Ich kenne solche Schließungen zwischen den Tagen nur aus dem Grund, das die Verwaltungsleitungen damit darstellen wie toll sie sich um die Mitarbeiter kümmern, weil sie mal was machen was in der PW so durchaus als üblich bezeichnet werden könnte.
Aus dem Gebäudemanagement heraus weiß ich grob, was an Strom und Heizung tatsächlich pro Tag gespart werden könnte, und spätestens wenn man dann mal halbwegs Winterwetter hat und den Laden nach 2-3 Tagen wieder aufheizen muss ist da keine wirkliche Ersparnis mehr. Egal, wer wo wie welchen Heizlüfter bedient.

WasDennNun

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #19 am: 06.05.2020 09:28 »
Das Schließen der Verwaltung hat häufig den Zweck, durch die Nichtnutzung der Gebäude Strom und Heizung zu sparen. Wenn jemand in dem Gebäude arbeitet, müssen die entsprechenden Bedingungen (Raumtemperatur, Beleuchtung) hergestellt werden. Das kann - je nach Gebäude - die gesamte Schließung ad absurdum führen.
Heizung aus.
Heizlüfter in den Raum stellen und/oder dem AN erlauben seinen Arbeit inkl. Rufbereitschaft auch von zuhause zu erledigen.
Thema durch, würde ich sagen, dass regelt sich dann von alleine.
Und ich gehe mal davon aus, dass der MA während der Rufbereitschaft Zugang zum Gebäude erhält.

Wer schaltet den Heizlüfter ein? Der betreffende AN? Wo hält der sich auf, während sich der Raum auf die erforderliche Temperatur aufheizt? In dem Raum? Wird ggfs. dazu Schutzkleidung bereitgestellt? Und was ist mit den vom AG zur Verfügung zu stellenden Sanitärräumen? Und ggfs. gibt es durch Vereinbarung oder betriebliche Übung einen Anspruch auf Nutzung von Sozialräumen während der Pausen, diese sind ebenfalls entsprechend zu temperieren.
Lächerlich. Sehe da null Probleme, Zeitschaltuhren etc. geht alles, da kannst du rum konstruieren wie du willst. Ausserdem kann der MA diese ja selber durchführen, wenn man da schon so drauf ist.
Davon ab, sollte man doch nicht auf so ein kleinkarierten Kram abstellen, sondern abwarten was der AN zu dem Angebot sagt, bei uns regeln sich dann solche Sache dann von selber. So ein gesetzlicher juristischen Pippikram, kann man ausfechten, wenn man nicht mit den Menschen kommunizieren kann.



Davon ab kann dann ja der AN, wenn es ihm zu kalt ist, nach hause fahren.

Spid

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #20 am: 06.05.2020 09:39 »
Ob Du Probleme siehst, ist für deren Existenz unbeachtlich. Der AG hat die arbeitsschutzrechtlichen und ggfs. vereinbarten Arbeits- und Rahmenbedingungen herzustellen, das ist seine Verantwortung, da brauche ich nichts zu konstruieren. Stellt er sie nicht her, versagt er. So einfach ist das. Das ist nicht kleinkariert, es ist Recht. Und juristische Probleme sind in unserem Rechtsstaat zum Glück auch reale Probleme.

Texter

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #21 am: 06.05.2020 10:25 »
Wenn im nächsten Jahr das Rathaus dann wegen ein paar Personen, die unbedingt erbsenzählen wollten, nicht schließt, regeln die Beschäftigten das dann für das darauf folgende Jahr unter sich.  8)

Im Ernst: Für den Dienst wählt man natürlich nur Personen aus, die auch bereit sind Homeoffice zu machen oder sich ein schlechter temperiertes Büro zu setzen. Dafür dürfen sie dann netflixen.

Spid

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #22 am: 06.05.2020 10:32 »
Wozu solche Verrenkungen? Zumal Arbeitsschutz ja nicht vom Einverständnis des AN, davon abzuweichen, abhängig ist. Ich habe doch rechtlich einwandfreie Möglichkeiten aufgezeigt.

WasDennNun

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #23 am: 06.05.2020 11:02 »
Wozu solche Verrenkungen? Zumal Arbeitsschutz ja nicht vom Einverständnis des AN, davon abzuweichen, abhängig ist. Ich habe doch rechtlich einwandfreie Möglichkeiten aufgezeigt.
Ich auch.
AN anbieten, wie beschrieben. Rest regelt nicht der juristische Kleinkram oder ein Recht habenes Fussaufstampfen. Sondern das einvernehmliche Handeln vernünftiger Menschen.
Da braucht weder AN noch AG sich bemühen, ob man sich noch im innerhalb, am Rande oder außerhalb der Arbeits- und Rahmenbedingungen befindet (und es ein Grad zu kalt ist), denn diese Probleme werden ja nur konstruiert, damit man sie als Probleme definiert, sofern man sie als Problem ansieht.
Und für uns existieren in der realen Welt diese Probleme nicht, auch wenn sie in der formaljuristischsten Welt existent sind.

Deswegen ist für mich die Existenz von Problemen eben unbeachtlich, weil sie sich durch Kommunikation zwischen vernünftigen Menschen in Luft aufgelöst haben, bevor sie existieren. 8)

Spid

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #24 am: 06.05.2020 11:09 »
Rechtliche Probleme werden gerne als "formaljuristische" abgekanzelt, wenn sie einem nicht passen. Das ändert nicht an ihrer Existenz und ggfs. am Verstoß des AG - der ja auch durch einen Dritten, der nicht zu den sich zu gemeinschaftlichem rechtswidrigen Handeln verabredenden Personen gehört, zur Anzeige gebracht werden kann.

WasDennNun

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #25 am: 06.05.2020 11:25 »
Rechtliche Probleme werden gerne als "formaljuristische" abgekanzelt, wenn sie einem nicht passen. Das ändert nicht an ihrer Existenz und ggfs. am Verstoß des AG - der ja auch durch einen Dritten, der nicht zu den sich zu gemeinschaftlichem rechtswidrigen Handeln verabredenden Personen gehört, zur Anzeige gebracht werden kann.
Falsch: wenn sie zweien nicht passen und nur unbeteiligte Dritte sie als Problem darstellen.
Und wir fahren ganz gut damit. Und wenn du es als gemeinschaftlichem rechtswidrigen Handeln ansiehst, dass ein AN nicht auf die Raumtemperatur achtet, weil er mit dem AG übereingekommen ist, dass seine dicken Socken ihm reichen, dann ist es formaljuristisch ein rechtliches Problem für den AG, dass er die geforderte Raumtemperatur nicht herstellt.
Aber das Recht steht nicht über den Menschen und deswegen ist das halt ein formaljuristisches, künstlich hochstilisiertes Problem zwischen zwei Parteien, die keine Problem haben (sprich diese Probleme existieren nur in den Köpfen einiger und sind ansonsten nicht existent) und somit werden wir genüsslich und zufrieden "illegales" betreiben, solange es einvernehmlich ist.

Spid

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #26 am: 06.05.2020 11:31 »
Aber das Recht steht hier - wie so oft, was auch gut so ist - über dem Willen der Handelnden - weshalb juristische Probleme auch völlig unabhängig davon existieren, ob die zweien oder mehreren nicht passen. Arbeitgeber zu sein unterscheidet sich nunmal qualitativ vom Führen einer Hippiekommune.

Texter

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #27 am: 06.05.2020 12:27 »
Wozu solche Verrenkungen? Zumal Arbeitsschutz ja nicht vom Einverständnis des AN, davon abzuweichen, abhängig ist. Ich habe doch rechtlich einwandfreie Möglichkeiten aufgezeigt.

Ich sehe deine Argumente durchaus. Aber gerade bei gleitender Arbeitszeit dürfte es doch nicht ohne weiteres möglich sein, dass der AG einseitig die Sollarbeitszeit reduziert und sie dafür an anderen Tage erhöht, oder?

Tatsächlich habe ich mir unsere Regelung mal angeguckt und ziehe meine Aussage von eben zurück. Keiner muss in ein kaltes Büro, da gewisse Teile der Verwaltung auch zwischen den Jahren geöffnet bleiben.

Lars73

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #28 am: 06.05.2020 12:34 »
Kommt darauf an was in der Dienstvereinbarung zur Gleitzeit steht. Meist gibt der Arbeitgeber sein Direktionsrecht zur Lage der Arbeitszeit nicht völlig auf.

Spid

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Antw:Weihnachtsschließung und Rufbereitschaft
« Antwort #29 am: 06.05.2020 12:37 »
Eben. Zudem sind in den seltensten Fällen alle AN des AG von der Gleitzeitregelung erfasst.