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Anrechnung Ehrenamt
Lars73:
Was stand denn vorherin der Dienstvereinbarung? Die Regelung jetzt ist ggf. besser als die tarifliche Regelung. Lommt allerdings darauf an ob es eine Kernzeit gibt. Die zeiten in der Kernzeit sind dann grundsätzlich aks Arbeitsbefreiung gutzuschreiben.
dmmx:
Hallo Lars,
richtig: man könnte den Text so interpretieren, dass man halt dann innerhalb der Rahmenzeit, die bei uns bis 20:30 Uhr geht, die versäumte Arbeitszeit nachholen muss. Was dann aber wieder mit "Unzumutbarkeit" eingeschränkt wird.
Kernzeit gibt es bei uns nicht.
Leider kann ich auf die Schnelle die alte DV nicht einsehen, die steht nicht mehr im Intranet.
Spid:
Inwiefern wäre Arbeit bis 20:30 unzumutbar, wenn sie doch explizit in der Rahmenzeit liegt?
dmmx:
Eben! Ich werde es jedoch jedoch unterlassen, den AG auf unsere Textexegese hinzuweisen.
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