Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
unbefristung mitnehmen (selber AG)
Lars73:
Gegen welche rechtliche Vorgabe soll es denn verstoßen?
Börnie:
Es kommt drauf an.
Wenn es sich um eine Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG handelt, ist es ohne weiteres möglich, Beschäftigten einem Änderungsvertrag zu geben (oder einen Auflösungsvertrag anzubieten) und ein (neues) befristetes AV einzugehen. Dazu müsstest Du aber einverstanden sein und auch objektiv ein Sachgrund für die Befristung vorliegen.
Sollte für die Befristung der ausgeschriebenen Tätigkeit kein Sachgrund vorliegen, wäre eine Befristungsabrede aufgrund des Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG unzulässig. Nach § 16 TzBfG würde dann ein unbefristetes AV entstehen, welches Du vor dem Arbeitsgericht bis 3 Wochen nach Beendigung der Befristung einklagen könnntest.
Motimile:
Mein jetziger Vertrag ist 50% unbefristet und 50% mit Sachgrund befristet. Bei der evtl. neuen Stelle steht noch nicht fest wie sie ausgeschrieben werden soll. Evtl ohne Sachgrund. Das würde ich dann natürlich nicht machen. Aber deshalb ja meine Frage ob ich beim gleichen Arbeitgeber aber eben anderes Referat meine 50% Unbefristung rechtlich nicht einfach mitnehmen kann.
Börnie:
Das kann Dir hier keiner Beantworten, weil keiner hier weiß, ob Dein Arbeitgeber das so mitmacht. Er könnte fordern, du bekommst die andere Stelle nur, wenn Du deinen jetzigen Vertrag auflöst und einem neuen Vertrag mit Befristung zustimmst. Das wäre aber, wie von mir geschrieben, nur zulässig wenn diese Stelle mit Sachgrund befristet ist.
"Mitnehmen" könntest Du den unbefristeten AV natürlich auch, wenn der AG einverstanden wäre. Nur müsste man dann auch für die restlichen 50 % der Stelle (wenn es denn eine 100 % Stelle ist), entweder Deine Arbeitszeit unbefristet erhöhen oder es müsste ein Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegen, da die Arbeitszeiterhöhung dann einen erheblichen Umfang hätte (=mehr als 25 %). Ist die Stelle ohne Sachgrund befristet würde es also nicht gehen (50 % unbefristeter, 50 % befristete Arbeitszeiterhöhung).
Motimile:
ok, dann aber trotzdem danke für den Versuch.
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