Hallo und guten Abend zusammen,
bisher war ich immer der Meinung dass bei der Entfristung eines Arbeitnehmers ein Änderungsvertrag gefertigt wird, da das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird, lediglich die Befristung entfällt.
Nun berichtet mir eine benachbarte Behörde, dass sie per Erlass aufgefordert wurden, immer einen neuen Arbeitsvertrag zu erstellen und keine Änderungsverträge.
Warum das so sein soll, wüssten sie aber auch nicht.
Kann hier jemand helfen ?
VG der Mask