Hallo in die Runde,
wer kennt sich hier gut mit Erfahrungsstufen aus?
Ich werde im Sommer ein duales Studium als Beamtenanwärter in einer Kommunalverwaltung in NRW beginnen.
Nun würde ich ja nach dem Studium in A9, Stufe 2 eingruppiert werden. Stufe 1 gibt es ja in der Gruppe nicht.
Ich habe mich etwas eingelesen in die Thematik "Berücksichtigungsfähige Zeiten für die Eingruppierung in eine Stufe".
Kurz zu meinem Lebenslauf:
2011 - 2014 Ausbildung in Kommunalverwaltung in Hessen
Juli 2014 - Sept 2018 Durchgängige Vollzeitbeschäftigung 39 Std. als Sachbearbeiter in der gleichen Kommunalverwaltung, Tätigkeiten so allgemeine Verwaltungstätigkeiten, Bescheiderstellung, Bürgerberatung, etc.
Zusätzlich Januar - August 2009 Zivildienstableistung
Werden mir diese Zeiten als Erfahrung angerechnet?
Das wären dann 4 Jahre, 3 Monate + 8 Monate Zivildienst, sprich fast 5 Jahre.
Ich wäre dann also nicht in Stufe 2, sondern in Stufe 4, ein Jahr Arbeitstätigkeit bis zur Stufe 5.
Ist das so korrekt?
Ich habe ab Oktober 2018 eine Pause, sprich, ich habe NICHT in einem öffentlich rechtlichen Arbeitsverhältnis gestanden. Ist das relevant?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Muss ich etwas bestimmtes beachten, wann ist der Zeitpunkt, um dies meiner Behörde anzumelden?
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Abseits dieser Frage eine weitere, für die ich kein extra Thema eröffnen würde.
Angenommen, ich bin Beamter und bin irgendwann in Stufe 5. Ich habe gelesen, bei einer Höhergruppierung in z.B. A10 wird diese Stufe beibehalten, also die Stufe, die man vorher auch hatte. Korrekt?
Wie verhält es sich, wenn ich als Beamter z.B. zu einem AG in ein anderes Bundesland wechseln würde?
MUSS die aufnehmende Behörde mich dann mindestens in Stufe 5 bezahlen?
Klar, also wenn ich bei meinem alten AG in A10 beschäftigt bin, und die neue Stelle eine A9 ist, dann natürlich Bezahlung nach A9. Aber die Gruppe ist immer mindestens die Stufe 5?
Ich hoffe, es ist klar, was ich meine.
Danke schonmal für eure Antworten und Hilfe.
LG