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[NW] Anrechenbaren Zeiten Erfahrungsstufe / Beibehaltung Stufe bei Wechsel

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2strong:
Das wird durch die selbe Regelung behandelt; in diesem Fall § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HBesG.
Ich unterstelle, dass Du in NRW wie in Hessen im g. D. tätig bist. Dann ist die Tätigkeit gleichwertig im Sinne des Besoldungsrechts und Die Zeit bei der Stufenfestsetzung zu berücksichtigen. Deine Zeit als TB in E 8 könnte gem. § 29 Abs. 1 S. 2 HBesG als förderlich anerkannt werden.

Cheyennepet:
§ 29 HBesG – Berücksichtigungsfähige Zeiten

(1) Bei der ersten Stufenfestsetzung werden als Erfahrungszeiten nach § 28 Abs. 2 Satz 1 anerkannt:

1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nach § 30 Abs. 1 oder im Dienst von öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihren Verbänden ...

Okay, ich wusste nicht, wie der Satz zu verstehen ist. Mich hat dieser Zusatz "Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind" irritiert. Habe es so gelesen, dass dieser hier nicht gilt, weil ich dann bei einem Wechsel ja schon die Laufbahnbefähigung besitze.

Wenn das so wie von dir geschrieben gilt, dann ist ja zumindest das gesichert. Verrückt, wie unterschiedlich die Länder bei einer eigentlich so einfachen Regelung sind. Bei manchen gilt als anrechnungsfähig:
- Hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, egal ob gleichwertig oder nicht, bei manchen nur wenn gleichwertig
- bei manchen wird Zivildienst angerechnet, dort dann aber nur wenn mehr als 4 Monate, bei manchen erst ab mindestens 6 Monaten, bei manchen findet der Zivildienst gar keine Beachtung.

Willkommen in der Rechtssprechung ;)

Danke nochmal.

2strong:
Ja, dass es kein einheitliches Dienstrecht mehr gibt, fuckt tatsächlich manchmal ab. Einige Länder treiben da wirklich die kuriosesten Stilblüten.

Bzgl. der Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, habe ich übrigens unterstellt, dass Du einen Vorbereitungsdienst absolviert hast, der in der Laufbahnbefähigung mündete.

Feidl:
Der Zusatz "die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind" bedeutet nur, dass in deinem Fall nicht die Zeiten als Beamtenanwärter berücksichtigt werden.

Cheyennepet:

--- Zitat von: Feidl am 11.05.2020 09:15 ---Der Zusatz "die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind" bedeutet nur, dass in deinem Fall nicht die Zeiten als Beamtenanwärter berücksichtigt werden.

--- End quote ---

Perfekt, jetzt habe ich es auch verstanden, wie das zu verstehen ist.
Danke!  :)

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