Ich glaube das siehst du Falsch.
Auch wenn Sachsen ja nicht zuständig wäre, würde die obige Aussage ja genau das sagen, du hast die Wohnung schon länger als 6 Monate (bezogen, sprich Möbel drin) und du benutzt sie regelmäßig zum Schlafen (2 -3 Monate im Jahr ist schon ne Menge!), also musst du sie auch anmelden.
Du müsstest sie nicht melden, wenn du sie nur 5 Monate mietest.