Autor Thema: Berechnung Kurzarbeitergeld  (Read 1781 times)

BezRe11

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Berechnung Kurzarbeitergeld
« am: 07.05.2020 12:40 »
Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes ist ein Soll- und ein Ist-Entgelt zu bilden. "Sollentgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Anspruchszeitraum (Kalendermonat) ohne den Arbeitsausfall erzielt hätte. Dies ist grundsätzlich das regelmäßige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nicht zu berücksichtigen sind Entgelte für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt."

Frage: Muss ich die Beiträge und Umlagen für die Zusatzversorgungskasse bei der Berechnung des Soll- und Ist-Entgeltes einfließen lassen?

Bsp:

ZVK-Umlage: 1,1 %
ZVK-Zusatzbeitrag-AN: 2,4 %
Brutto: 3000 €

Das steuerpflichtige und sozialversicherungspflichtige Brutto wird im Normalfall durch den Zusatzbeitrag (3000 € x 2,4 % = 72 €) gemindert. Anschließend erhöht sich das SV-Brutto noch um die Umlage (3000 € x 1,1 % = 33 €) abzüglich des SV-Freibetrages in Höhe von 13,30 €.

Beträgt das Sollentgelt nun 3.000 €; 2.947,70 € oder 3.019,70 €?