Solche Behörden haben das "Problem" tatsächlich ständig. Bei vielen Bundesbehörden ist es allerdings üblich, zumindest zwei oder drei Funktionen zu bündeln (z. B. A 9 bis A 11 oder A 13h und A 14), so das die Erprobung nur beim Übergang in die nächste Funktionsebene (A 12 bzw. A 15) geleistet werden muss.
Bei höher bewerteten Dienstposten (häufig ab B 2) kann die Erprobung auch länger dauern, z. B. 12 Monate.