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Beförderung zu A9

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bettelmusikant:

--- Zitat von: Organisator am 11.05.2020 10:02 ---Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?

@ Unwissender: Wie kann denn rückwirkend befördert werden?

--- End quote ---

Eine rückwirkende Einweisung in die Stelle sollte doch möglich sein.

2strong:

--- Zitat von: Organisator am 11.05.2020 10:02 ---Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?

--- End quote ---
Überall. § 22 Abs. 2 BBG.

Organisator:
Ah, danke. Wieder etwas gelernt. Betrifft dann wohl nur Behörden mit scharfer Dienstpostenbewertung.

2strong:
Solche Behörden haben das "Problem" tatsächlich ständig. Bei vielen Bundesbehörden ist es allerdings üblich, zumindest zwei oder drei Funktionen zu bündeln (z. B. A 9 bis A 11 oder A 13h und A 14), so das die Erprobung nur beim Übergang in die nächste Funktionsebene (A 12 bzw. A 15) geleistet werden muss.

Bei höher bewerteten Dienstposten (häufig ab B 2) kann die Erprobung auch länger dauern, z. B. 12 Monate.

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