Autor Thema: Begründung bei Absage - Wie sicher gegen Überprüfung durch andere?  (Read 5950 times)

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Ich habe kürzlich die Absage auf eine Bewerbung bekommen. Begründung: Ein anderer Bewerber hätte die Qualifikation der anderen Bewerberinnen/Bewerber übertroffen.

Die Mittel aus Bewerbersicht (Konkurrentenklage, ...) sind klar, aber hier nicht Thema. Mal aus persönlichem Interesse: Wie sehr muss sowas auch Prüfungen durch interne bzw. übergeordnete Stellen standhalten? Also mal angenommen, es gäbe ein Klischee-Szenario a la "Wir wollen unbedingt eine Frau und schreiben allen anderen eben irgendwas anderes als Begründung" - gäbe es da rechtliche Risiken, die auf Personaler-Seite niemand eingehen würde? Oder kann man davon ausgehen, dass die genannte Begründung immer der ausschließlich zutreffende Grund ist?

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Oder kann man davon ausgehen, dass die genannte Begründung immer der ausschließlich zutreffende Grund ist?
Nein, kann man nicht.
Allein eine Begründung mitzueilen, ist für einen Personaler ein rechtliches Risiko.
Ich wüßte nicht, dass wir jemals eine Begründung mitteilen.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Bleiben denn Personalentscheidungen (ganz allgemein) ein interner Prozess?

Als Beispiel nochmal das "Wir wollen aber eine Frau!"-Szenario ... könnte/würde irgendwann mal auffallen, wenn eine Besetzung womöglich nicht korrekt abgelaufen ist? Bzw. wie "sichern" sich Personaler ab, wenn "gewünschte" Besetzungen erfolgen, bei denen rationale Kriterien eher "wackelige" Substanz haben?

Carnie

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 74
Notfalls bleiben ja noch so schwammige Begründungen wie "Passt besser ins Team!".  Da kann sich dann ja alles hinter verbergen.




WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Bleiben denn Personalentscheidungen (ganz allgemein) ein interner Prozess?

Als Beispiel nochmal das "Wir wollen aber eine Frau!"-Szenario ... könnte/würde irgendwann mal auffallen, wenn eine Besetzung womöglich nicht korrekt abgelaufen ist? Bzw. wie "sichern" sich Personaler ab, wenn "gewünschte" Besetzungen erfolgen, bei denen rationale Kriterien eher "wackelige" Substanz haben?
Was soll das sein, eine wacklige Substanz?
Der Personaler ist bei uns nur ausführendes Organ, die Personalentscheidung trifft die entsprechende Abteilung, wenn die Abteilung entscheidet einen Kandidatin einem anderem vorzuziehen, obwohl in der Fachlichkeit des eine besser ist, "das" andere aber im VG überzeugt hat, oder besser ins Teamgefüge passt oder oder oder oder...
Dann ist das eine Entscheidung, an der die Gremienvertreter mitgewirkt haben und der dreizeiler wird neben dem Ranking geschrieben.
Wenn rationale Kriterien das alleinige Auswahlkriterium wäre, würde man keine VG machen (müssen).
Das geht so bei den beamten, aber im TB eben nicht.
Und wenn man eine Frau will, dann wird man eben diese weichen Faktoren entsprechend bewerten und die werden dann eben so weich wie sie sind als Rankinggrund rein geschrieben.
Wie @Carnie schon schreibt: Die Person X hat im VG überzeugt und passt besser ins Team.
Wacklig genug?

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Was soll das sein, eine wacklige Substanz?

Ich meinte damit die Aufweichung "harter" Faktoren zugunsten einer gewünschten Besetzung.

Schon klar, dass am Ende das "Bauchgefühl" ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.

Spid

  • Gast
Den öffentlichen AG trifft eine Dokumentationspflicht zur Auswahlentscheidung. Allein schon wegen einer möglichen Konkurrentenklage sollte diese gerichtsfest sein. Dabei kommt der Ausschreibung besondere Bedeutung zu, da das darin niedergelegte Anforderungsprofil im Zuge des Auswahlprozesses lediglich im engen Rahmen konkretisiert werden darf, um die Personalauswahl nicht angreifbar zu machen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Was soll das sein, eine wacklige Substanz?

Ich meinte damit die Aufweichung "harter" Faktoren zugunsten einer gewünschten Besetzung.

Schon klar, dass am Ende das "Bauchgefühl" ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.
Deswegen stehe da ja auch immer diese Sätze wie:
Neben einer am Arbeitsplatz orientierten körperlichen Belastbarkeit verfügen Sie über Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit.

und dann wird im VG festgestellt, dass die bevorzugte Person in diesen Punkten überzeugen konnte.

Damit wird das "Bauchgefühl" objektiviert und dokumentiert.

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
"Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit" in einem VG "messen" zu wollen (objektiv zumal), ist aber irgendwie ... vermessen.  ;D Oder?

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Den öffentlichen AG trifft eine Dokumentationspflicht zur Auswahlentscheidung. Allein schon wegen einer möglichen Konkurrentenklage sollte diese gerichtsfest sein. Dabei kommt der Ausschreibung besondere Bedeutung zu, da das darin niedergelegte Anforderungsprofil im Zuge des Auswahlprozesses lediglich im engen Rahmen konkretisiert werden darf, um die Personalauswahl nicht angreifbar zu machen.
Nehmen wir aber mein Beispiel aus dem Eingangsposting: Wenn demnach derjenige mit der "übertreffenden" Qualifikation ausgewählt wurde, hätte man das ja schon auf der Basis der Bewerbungen gewusst. Mithin wären VG also unnötig gewesen? Man macht die also nur, weil sie sein müssen?

Btw: Wie oft steht der Favorit/die Favoritin schon anhand der "Papierlage" fest? Wie oft wird (nach den VG) noch davon abgewichen?

Spid

  • Gast
Es gibt keine Verpflichtung zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Eine Einstellung nach Aktenlage wäre absolut zulässig. Wenn ich ein hohes Maß an Problemlösefähigkeit fordere oder eine hohe Streßresistenz oder die Fähigkeit auch unter Zeitdruck Leistung zu erbringen oder die Fähigkeit, im Gespräch Sachverhalte kurz und plakativzu erläutern, sehe ich allerdings nicht, wie dies nach Aktenlage zu beurteilen wäre oder inwiefern ein VG unnötig wäre.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Btw: Wie oft steht der Favorit/die Favoritin schon anhand der "Papierlage" fest? Wie oft wird (nach den VG) noch davon abgewichen?
Bei uns nie. Selbst wenn wir nur eine Bewerbung haben nicht.
Die Favoriten sind diejenigen die wir zum VG einladen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,794
Bei Neueinstellungen machen wir immer Vorstellungsgespräch. Jemand der nach Aktenlage exzellent ist, kann im persönlichen Gespräch völlig durchfallen. Bei Beförderungsstellen wird aber durchaus auf Vorstellungsgespräche verzichtet, wenn es nur einen geeigneten Bewerber gibt.

Fanboy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 28
Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Gibt da natürlich noch "lästige" offensichtlich nicht ungeeignete Schwerbehinderte, die ihre Schwerbehinderung kundgetan haben und die man einladen muss. :-/

Als Nicht-Betroffener finde ich es immer erstaunlich, Beiträge in Sachen SB hier im Forum zu lesen. Es klingt immer latent durch, dass man diese ja nur pro forma einladen müssen, aber sie quasi per se "abschießen" würde. Warum eigentlich? Warum bekommen SB offenbar keine Chance? Sind die denn *immer* fachlich/menschlich ungeeignet?