Gut, wenn man möchte, dass die AGs im ÖD ihren Pflichten nachkommen, sollte man schon seine SB in der Bewerbung angeben. Denn nur, wenn man diese angibt und man als BewerberIn nicht offensichtlich ungeeignet ist, muss man ja eingeladen werden. So zumindest, so denkt meine Frau, wahrt man sich eine Mini-Chance.
Wenn man seine SB nicht angibt, dennoch eingeladen wird, sieht man ja ohnehin im Gespräch dann, ob eine sichtbare Schwerbehinderung vorliegt. In einem solchen Fall macht IMHO die Angabe der SB in der Bewerbung ohnehin Sinn.
Je nach SB muss man den AG ja auch über diese informieren.
Meine Frau hat schonmal hinterher gemailt oder telefoniert und hat gefragt, wieso, weshalb, warum ...
Schriftlich hat sie nie eine Antwort erhalten, da sich der AG ja wegen AGG ein ordentliches Eigentor schießen könnte.
Fernmündlich wurde ihr mal mitgeteilt, dass sie vielleicht weniger reden sollte, eher den AG kommen lassen sollte, sich bedeckter halten und fokussiert bleiben. Sie redet halt gerne, nicht nur als Frau, sondern sie hat ADHS ist aber medikamentös super eingestellt. Einmal hatte sie gedacht, weil das Gespräch so super lief und sie ein echt gutes vertrauenswürdiges Gefühl hatte, sie könnte proaktiv ihre ADHS-Erkrankung mitteilen. Danach merkte sie spürbar, dass das Gespräch nicht mehr so gut lief. Schließlich erhielt sie eine Absage. Hätte hätte ...