Vergütung freigestelltes PR-Mitglied: Zulage gem. § 17 Abs. 4.1 TVöD-K VKA / FKR

Begonnen von Mond, 08.05.2020 23:37

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Mond

Einem Mitarbeiter, der derzeit eine Vergütung nach EG 14/Stufe 6 erhält, wird darüber hinaus gem. § 17 Abs. 4.1 TVöD-K VKA eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 gezahlt. Daneben erhält er im Rahmen der Fachkräfte-Richtlinie VKA eine Zulage in Höhe von 1.000,- Euro.

Dieser Mitarbeiter ist ordentliches Mitglied im Personalrat und soll nun aufgrund der Pensionierung eines freigestellten PR-Mitglieds dessen vollständige Freistellung übernehmen.

Erhält der Mitarbeiter im Falle einer vollständigen Freistellung neben seinem Grundentgelt auch weiterhin die beiden o.g. Zulagen und - wenn ja - wie verhält es sich bei Wegfall der Rechtsgrundlage, sofern die Fachkräfterichtlinie nicht über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden sollte? Falls relevant: Es gilt das LPVG NRW.

Danke vorab für Eure Hilfe und viele Grüße vom
Mond
 

Kaiser80

M.E. sind die Zulagen Arbeitsentgelt. Die Freistellung hat nach LPVG NRW keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge.

Wenn die Rechtsgrundlage entfällt, dann entfällt sie selbstverständlich auch für die PR Freistellung.