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Höhergruppierung nach höherwertige Tätigkeit

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Spid:
Durch das Direktionsrecht kann keine Höhergruppierung erfolgen.

Widersprichst Du der nicht nur vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit, verbleibst Du in Deiner bisherigen Entgeltgruppe. Ob der AG bereit ist, die höherwertige Tätigkeit weiterhin vorübergehend zu übertragen, kann nicht beurteilt werden.

Simon:
Vielen lieben Dank!

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