Einem Mitarbeiter, der derzeit eine Vergütung nach EG 14/Stufe 6 erhält, wird darüber hinaus gem. § 17 Abs. 4.1 TVöD-K VKA eine Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 gezahlt. Daneben erhält er im Rahmen der Fachkräfte-Richtlinie VKA eine Zulage in Höhe von 1.000,- Euro.
Dieser Mitarbeiter ist ordentliches Mitglied im Personalrat und soll nun aufgrund der Pensionierung eines freigestellten PR-Mitglieds dessen vollständige Freistellung übernehmen.
Erhält der Mitarbeiter im Falle einer vollständigen Freistellung neben seinem Grundentgelt auch weiterhin die beiden o.g. Zulagen und - wenn ja - wie verhält es sich bei Wegfall der Rechtsgrundlage, sofern die Fachkräfterichtlinie nicht über den 31.12.2020 hinaus verlängert werden sollte? Falls relevant: Es gilt das LPVG NRW.
Danke vorab für Eure Hilfe und viele Grüße vom
Mond