Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
[NI] Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes (NLVO)
Joe:
Hallo liebes Forum!
Ich hätte folgende Frage zur Erlangung der Laufbahnbefähigung des gehobenen Dienstes:
Ich habe nach meiner Ausbildung in der Privatwirtschaft und eines nachfolgenden Studiums in Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) nun eine Stelle im öD (Kommune/E8) angetreten.
Verstehe ich die Regelungen im NLVO (Niedersachsen) richtig, dass ich nach zweijähriger Berufserfahrung (hauptberufliche Tätigkeit) die Laufbahnbefähigung für den gD erlange?
Vielen Dank für eure Antworten :)
clarion:
Nein, schau Dir die §§ zu den Laufbahngruppen und die Anhänge zur NLVO an.
Joe:
Okay. Problem sollte dann die aktuelle Tätigkeit sein, die nur nach E8 und damit nicht vergleichbar ist mit einer vergleichbaren Tätigkeit im gD?
2strong:
Korrekt, die Tätigkeit in Entgeltgruppe 8 ist nicht gleichwertig. Sie könnte aber als förderliche Zeit bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden, wenn ein Beamtenverhältnis einmal begründet wurde.
Spid:
Mir erschließt sich nicht, warum admin2 eine beamtenrechtliche Frage, die nach entsprechendem Hinweis auch zutreffend im entsprechenden Unterforum gestellt wurde, im Regelungsgehalt des TVÖD Bund verortet.
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