Autor Thema: Eingruppierung Kraftwerker  (Read 2866 times)

Fitch

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Eingruppierung Kraftwerker
« am: 10.05.2020 10:59 »
Hallo,

ich hoffe mir kann hier mit folgenden Anliegen weiter geholfen werden.

Im TV-V steht in der Anlage 1
Eingruppierung von Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben.
Entgeltgruppe 7
7.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6.1, die Tätigkeiten ausüben, die besondere Spezialkenntnisse erfordern
sowie
7.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fach-kenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
sowie
7.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entspre-chende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

und in der
Entgeltgruppe 8
8.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch das Maß ihrer Verantwortung er-heblich aus der Entgeltgruppe 7.1 herausheben
sowie
8.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche, umfassende Fach-kenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)
sowie
8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entspre-chende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblöcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Störungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprüfung

Einziger Unterschied ist hier die angegebene Grenze der Leistung von mehr als 100 MW.
Allerdings wird nicht erläutert ob es sich bei der Grenze um thermische Leistung oder elektrische Leistung geht.

Kann jemand dazu was sagen, und eventuell Urteile nennen?

MfG

Fitch

2strong

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Antw:Eingruppierung Kraftwerker
« Antwort #1 am: 10.05.2020 11:30 »
Kommt das nicht darauf an, ob es sich um ein Heiz- oder ein Stromkraftwerk handelt?

Fitch

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Antw:Eingruppierung Kraftwerker
« Antwort #2 am: 10.05.2020 12:04 »
Nach Aussage meines Bereichsleters nicht.
Er sagt Strom.

Warum kann er mir aber nicht sagen.

Wir ( die Kraftwerker sagen, es zählt beides)

2strong

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Antw:Eingruppierung Kraftwerker
« Antwort #3 am: 10.05.2020 12:25 »
Wenn Ihr ein Stromkraftwerk betreibt, hat er - bezogen auf Euren Betrieb - Recht. Generell kann die Aussage jedoch nicht gelten, denn die Entgeltordnung differenziert explizit zwischen den Bereichen Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Das bedeutet, dass dort, wo nicht explizit differenziert wird, Wertgrenzen pro Bereich gelten, sich jedenfalls nicht ausschließlich auf Strom beziehen.

Spid

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Antw:Eingruppierung Kraftwerker
« Antwort #4 am: 10.05.2020 12:33 »
Die innere Logik der Entgeltordnung zielt immer auf das Arbeitsergebnis - das konkrete wie das abstrakte. Das Anfahren ist ja nicht Selbstzweck, sondern die Transformation von Energie in die gewünschte Form - und auf die kommt es eben an: geht es um die elektrische Energie, ist diese maßgeblich, geht es um die thermische Energie, ist diese heranzuziehen, ist es ein Heizkraftwerk, hielte ich die Addition von thermischer und elektrischer Leistung für geboten.

Fitch

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Antw:Eingruppierung Kraftwerker
« Antwort #5 am: 10.05.2020 12:43 »
Moin,

Danke für eure Antworten.

Wir reden hier von einem Heizwerk, das heisst wir machen Strom UND Fernwärme.