Autor Thema: "Dienstvorgesetzter" nach TV-L  (Read 2687 times)

StefanBW

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"Dienstvorgesetzter" nach TV-L
« am: 11.05.2020 17:29 »
Hallo zusammen,

in Baden-Württemberg gibt es für Beamte die Beamtenrechtszuständigkeitsverordnung, in der geregelt ist, wer Dienstvorgesetzter ist. Für Arbeitnehmer nach TV-L gibt es nur Arbeitgeber. Wie ist es bei Arbeitnehmern im Fall einer Abordnung nach § 4 TV-L? Sind die beamtenrechtlichen Regeln übertragbar? Im TV-L finde ich dazu keine Regelung.

Beispiel:
Ein Beamter wird an eine andere Dienststelle abgeordnet. Nun ist der dortige Dienstvorgesetzte zuständig u.a. für die Gewährung von Urlaub, Genehmigung von Nebentätigkeiten etc.
Für Arbeitnehmer gibt es nach dem TV-L nur den Arbeitgeber, aber der Arbeitgeber ist ja das Land. Was ist, wenn der Arbeitnehmer von seiner Stammdienststelle an eine andere Landesbehörde abgeordnet wird. Dann ist sein Arbeitgeber ja immer noch das Land, vertreten durch die Stammdienststelle, aber für Urlaub etc. muss die Dienststelle zuständig sein, zu der er abgeordnet ist.

Gibt es dafür eine Regelung?

Spid

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Antw:"Dienstvorgesetzter" nach TV-L
« Antwort #1 am: 11.05.2020 17:31 »
Der TV-L trifft dazu keine Regelungen. Der AG kann sich selbst organisieren, wie er lustig ist.

StefanBW

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Antw:"Dienstvorgesetzter" nach TV-L
« Antwort #2 am: 13.05.2020 14:41 »
Das ist unbefriedigend.

Was ist z.B., wenn ich als Angestellter abgeordnet bin und an dieser Dienststelle meinen Urlaub beantragen will. Die halten sich für unzuständig und verweisen mich an meine Stammdienststelle. Arbeitgeber ist letztlich das Land und nicht eine Behörde. Es muss doch irgendwo geregelt sein, wer da zuständig ist.

WasDennNun

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Antw:"Dienstvorgesetzter" nach TV-L
« Antwort #3 am: 13.05.2020 14:49 »
Das ist unbefriedigend.

Was ist z.B., wenn ich als Angestellter abgeordnet bin und an dieser Dienststelle meinen Urlaub beantragen will. Die halten sich für unzuständig und verweisen mich an meine Stammdienststelle. Arbeitgeber ist letztlich das Land und nicht eine Behörde. Es muss doch irgendwo geregelt sein, wer da zuständig ist.
Ja, aber nicht im TV-L