Beförderung zu A9

Begonnen von Catibe, 07.05.2020 20:12

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Catibe


Hallo zusammen,

ich brauch eine kurze Auskunft bezüglich Probezeit als A9.

Probezeit fing im Januar an und endet voraussichtlich im Juli.
Im Normalfall wird man nach Ablauf der 6 Monate befördert. Ist diese Beförderung rückwirkend zum Januar oder erst ab Ablauf der Probezeit.



Vielen Dank vorab für die Info😊

sr4711

Sicher, dass du im richtigen (Unter)Forum bist?

Die Probezeit beträgt regelmäßig 3 Jahre und ihr Ende ist auch keinesfalls automatisch mit einer Beförderung verbunden.

Unwissender20

Zitat von: Catibe in 07.05.2020 20:12

Hallo zusammen,

ich brauch eine kurze Auskunft bezüglich Probezeit als A9.

Probezeit fing im Januar an und endet voraussichtlich im Juli.
Im Normalfall wird man nach Ablauf der 6 Monate befördert. Ist diese Beförderung rückwirkend zum Januar oder erst ab Ablauf der Probezeit.



Vielen Dank vorab für die Info😊

Falls du dich auf eine A 9 Stelle im mittleren Dienst - die zur Beförderung ausgeschrieben war - beworben hast, musst dich daraufhin 6 Monate auf diesem Posten bewähren, bevor du befördert werden kannst. Die Beförderung erfolgt entsprechend dem Datum der Freigabe und hängt von der Beurteilung ab (von den Punkten). Meistens rückwirkend.

Catibe

Danke für die Antworten.
Hab mich etwas unglücklich ausgedrückt.
Es ist eine A9 Stelle im mittleren Dienst,
auf die ich mich beworben hatte und da nun meine Probezeit absolvieren😉.

.

Organisator

Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?

@ Unwissender: Wie kann denn rückwirkend befördert werden?

bettelmusikant

Zitat von: Organisator in 11.05.2020 10:02
Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?

@ Unwissender: Wie kann denn rückwirkend befördert werden?

Eine rückwirkende Einweisung in die Stelle sollte doch möglich sein.

2strong

Zitat von: Organisator in 11.05.2020 10:02
Jetzt bin ich irritiert. Wo gibt es denn eine Probezeit vor der Beförderung bei Bundesbeamten? Und auf welcher Grundlage?
Überall. § 22 Abs. 2 BBG.

Organisator

Ah, danke. Wieder etwas gelernt. Betrifft dann wohl nur Behörden mit scharfer Dienstpostenbewertung.

2strong

Solche Behörden haben das "Problem" tatsächlich ständig. Bei vielen Bundesbehörden ist es allerdings üblich, zumindest zwei oder drei Funktionen zu bündeln (z. B. A 9 bis A 11 oder A 13h und A 14), so das die Erprobung nur beim Übergang in die nächste Funktionsebene (A 12 bzw. A 15) geleistet werden muss.

Bei höher bewerteten Dienstposten (häufig ab B 2) kann die Erprobung auch länger dauern, z. B. 12 Monate.