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LOB 2019

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sprottie:
Hallo zusammen,

ich habe da mal eine spezielle Nachfrage, da mir die Auskunft meiner Personalsachbearbeiterin unglaubwürdig erscheint  ::)

Sachlage :

Zielvereinbarung abgeschlossen für 2019. gesetztes Ziel nur zu 95% erfüllt ( zu lange Krankgewesen um mehr zu schaffen) Auszahlung Aprilgehalt 2020 aber nicht im Ansatz, das was ich erwartet habe  >:(

Aussage meiner Personalbearbeiterin : IM Jahr 2018!!!! hatte ich nur knapp 50% Jahresgehalt durch Herzinfarkt , Reha etc. die anderen 50% waren Krankengeld. Also ist die Bemessungsgrundlage auch nur 50% von meinem Einkommen
Frage.: was hat mein Einkommen 2018 mit einer Leistungsprämie die ich für 2019 bekomme zu tun??? ES soll doch die Leistung in 2019 bewertet werden und dementsprechend auch honoriert 8)
Wenn man also im Vorjahr länger krank war braucht man im Folgejahr keine LOB abschließen weil man ja eh nix bekommt, egal wie fleißig man ist???? :-[ Das kann doch nicht im Sinne einer LOB sein, oder????

Danke im voraus für eure hoffentlich klärende Antworten  ;) ;D

Spid:
Da sich das Gesamtvolumen des Leistungsentgelts aus den Gehältern des Vorjahres errechnet, ist es nicht allzu fernliegend, daß für die Berechnung des individuellen Leistungsentgelts eine Größe aus demselben Zeitraum herangezogen wird. Ob dem so ist, kann in Unkenntnis der Dienst-/Betriebsvereinbarung nicht beurteilt werden.

sprottie:
Hallo Spid,

hmm, ist es nicht so, dass alle Gehälter aller Beschäftigten das Gesamtvolumen stellen??

Also wenn 200 Beschäftigte 50tsd verdienen und einer das Jahr nur 25tsd ( 10025000) dann ist diese Summe doch das Gvolumen, oder?? Das wird dann durch 201 geteilt und davon 2 % meiner Meinung nach  :-\ bei 100% Zielerreichung

Also ist es doch unerheblich was ich als einziger im Vorjahr Jahresbrutto hatte oder liege ich da falsch ???

Spid:
Wie das individuelle Leistungsentgelt berechnet wird, kann in Unkenntnis der Dienst-/Betriebsvereinbarung nicht beurteilt werden.

Lars73:
Im ersten Schritt muss man die Dienst-/Betriebsvereinbarung anschauen. Im zweiten Schritt kann man dann noch prüfen ob diese Vereinbarung ok ist.
Grundsätzlich können Teilbudgets für Beschäftigtengruppen gebildet werden. Ob man daneben dann auch noch das individuelle Einkommen des Vorjahres einrechnen kann wäre zu schauen. Im Hinblick auf den erheblichen Spielraum den der Tarifvertrag lässt wäre dies zumindest nicht offensichtlich ausgeschlossen.

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