Maßnahme, durch die jemandem unnötig Schwierigkeiten bereitet werden nennt man Schikane.
Und inwiefern soll das hier der Fall sein?
Hier wäre es der Fall, wenn man auf die 6 Monate ohne Not pochen würde. Ist es aber nicht.
Der AG kann den Arbeitsplatz für gewöhnlich nicht in Nullzeit ohne Qualitätsverlust nachbesetzen.
Ein Arbeitgeber sollte einen gewöhnlichen Mitarbeiter jederzeit ohne Qualitätsverlust für einen überschaubaren Zeitraum ersetzen können, denn der AN kann von heute auf morgen versterben...
Lehnt er einen Aufhebungsvertrag ab, verbleibt ihm bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ein eingearbeiteter Mitarbeiter. Insofern kann ich keine "Schikane" erkennen, denn für den AG ergibt sich durch dieses Handeln ein Vorteil. Dass dieser Vorteil negiert wird, wenn der AN sich vertragswidrig verhält, ist kein Argument.
Das ist richtig, nur seltenst der Fall, dass das die Motivation des AGs ist, wenn er einen Aufhebungsvertrag ablehnt.
Der AG kann sich auch dadurch einen Nachteil reinholen, in dem er plötzlich einen MA hat, der sich nur noch aufs peinlichste vertragskonform verhält.
In dem obigen Fall sehe allerdings keine Schikane bzgl. der Kündigung, da der AG ja wohl 3 statt 6 Monate anbietet.
Da sehe ich eher die Schikane beim MA, dass er sofort weg will, weil er eine andere Meinung von der Entlohnung hat.