Nun, wenn der AG argumentativ lediglich auf die tarifliche Norm abstellte und fälschlicherweise davon ausging, daß ein tarifliches Hindernis bestünde, so ist sein Argument anhand des Tariftextes entkräftet. Allerdings bedarf der AG auch keines Arguments, um „Nein“ zu sagen, wenn es darum geht, daß er Deine Arbeitsleistung weiter bezahlen soll, Du sie aber für einen anderen erbringst.
Eine Ermächtigungsnorm ermächtigt jemanden, etwas zu tun. Hier ermächtigt die Norm den AG dazu, Dich durch einseitige Erklärung auch ohne Dein Einverständnis abzuordnen.