Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?

Begonnen von Michael900, 12.05.2020 15:52

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Michael900

Hallo,

ich würde mich gerne abordnen lassen und nun sagt meine Dienststelle, das sieht der TVÖD so nicht vor.

Die Protokollerklärungen zu § 4 Abs. 1 TVöD besagen, "desselben Arbeitgebers"....

Jemand Ideen für andere Zitate, die es möglich machen?


Besten Dank schonmal



Spid

Eine Abordnung kann auch zu einem anderen AG geschehen, siehe PE zu §4 Abs. 1 TVÖD. Da das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht, ist es völlig egal, welchen Tarifvertrag der andere AG anwendet, da er auf denjenigen, der abgeordnet wird, keine unmittelbare Wirkung hat.

Michael900

Hallo Spid,

besten Dank für deine promote Antwort. Steht in der PE zu §4 Abs. 1 TVÖD, dass es auch ein anderer AG sein kann?

Ich muss mir das nachher mal alles in Ruhe durchlesen....

Hat mein AG denn die Möglichkeit dieses Abzulehnen? Es ist vom Bund zum Land ....

Besten Dank

Spid

§4 Abs. 1 TVÖD ist eine Ermächtigungsnorm für den AG. Er begründet keinen Rechtsanspruch des AN auf eine Abordnung.

Michael900

Hallo,

Wenn ich das richtig verstehe, gibt es für mich keine Argumente gegenüber meines jetzigen AG um eine Abordnung zu begründen / zu erbitten?

Liebe Grüße

PS: Ich kann den Begriff Ermächtigungsnorm nicht zuordnen. Was besagt dieser?

Spid

Nun, wenn der AG argumentativ lediglich auf die tarifliche Norm abstellte und fälschlicherweise davon ausging, daß ein tarifliches Hindernis bestünde, so ist sein Argument anhand des Tariftextes entkräftet. Allerdings bedarf der AG auch keines Arguments, um ,,Nein" zu sagen, wenn es darum geht, daß er Deine Arbeitsleistung weiter bezahlen soll, Du sie aber für einen anderen erbringst.

Eine Ermächtigungsnorm ermächtigt jemanden, etwas zu tun. Hier ermächtigt die Norm den AG dazu, Dich durch einseitige Erklärung auch ohne Dein Einverständnis abzuordnen.

Michael900

Hey, Danke. So langsam werde ich schlauer :)

Bezahlt in der Zeit der Abordnung die entsendende Dienststelle denn weiter? Nicht die Empfangende? Also in meinem Fall würde die vermutlich 6 Monate der Bund weiterzahlen und erst dann das Land?

Hast du eine Idee, wie man Sie überzeugen kann? Gibt es dort vielleicht gängige Tricks?

Ich muss dazu sagen, mein direkter Chef (Abteilungsleiter) steht hinter mir....

Besten Dank auf jeden Fall für die Infos....


Spid

Das Arbeitsverhältnis wird durch die Abordnung nicht berührt. Der AG bleibt Schuldner des Arbeitsentgelts - und zwar nicht nur 6 Monate, sondern für die gesamte Dauer der Abordnung.

Michael900

Naja, aber ja nur, bis der endgültige Wechsel erfolgt - oder? Das ist ja das Ziel.

Hat der alte AG denn auch ein Vorteil davon? Oder muss er nur zahlen und hat keine Arbeitsleistung?

Gibt es dort einen anderen Weg? Oder nur alternativ die Kündigung (ggf. Aufhebungsvertrag) und die Neueinstellung?

Spid

Welcher endgültige Wechsel? Wenn die Abordnung endet, kehrt man wieder zurück. Wenn Du den AG wechseln möchtest, kommst Du um eine Beendigung des aktuellen und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses nicht herum.

Michael900

Aber es gibt doch auch die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung ....

Oder?

Genau das peile ich an. Möchte nur ungern Kündigen und neu anfangen.....

Spid


Organisator

Zitat von: Spid in 12.05.2020 23:42
Das gibt es nur bei Beamten.

Wird aber sinngemäß auch bei Tarifbeschäftigten so gemacht, zumindest zwischen verschiedenen Bundesbehörden.

@ Micha: Während des Abordnungszeitraums erhälst du zwar dein Entgelt weiter von der alten Behörde, diese kann sich es jedoch von der neuen Behörde erstatten lassen.

Kündigen und neu anfangen ist aber auch üblich.

Spid

Da geht es ja auch - hier sind es zwei unterschiedliche AG, Du sprichst vom selben AG.

Michael900

Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Irgendwie scheue ich etwas den Weg der Kündigung :)

@ Spid: Wer spricht vom selben AG?