Autor Thema: Arbeitszeitkonto  (Read 11258 times)

BAT

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #30 am: 14.05.2020 16:30 »
Es gibt keine Hinweise darauf, daß Du als fleißiges Bienchen nicht auch so behandelt wirst. ;)

Organisator

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #31 am: 14.05.2020 16:45 »
Ganz einfach weil es so nicht funktioniert. In Bayern sagen wir Freundalwirtschaft dazu. Manche Vorgesetzten zwingen fast ihre Beschäftigten Stunden abzubauen und andere haben Narrenfreiheit. Bei der mit 700 Stunden auf dem Konto war es so, dass der Geschäftsleitende Beamte zuerst ihr mitteilte sie soll abbauen und dann den Bürgermeister einschaltete. Bgm. hatte ein Gespräch mit ihr mit dem Ergebnis, dass sie ja so fleißig ist und ihre Überstunden bleiben sollen. Im Zuge der Gleichbehandlung bin ich mittlerweile der Meinung, dass wir eine Regelung brauchen.

Und das ist auch richtig so. Der Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten und dazu gehört auch der Schutz der Mitarbeiter, ggf. auch vor sich selbst.

Dazu gehört auch ein Überstundenmaximum damit Vorgesetzte eben nicht ihre Mitarbeiter dazu nötigen können, etwas länger zu arbeiten, denn die Stunden würden ja gut geschrieben.

BAT

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #32 am: 14.05.2020 17:23 »
Es gibt im geschilderten Fall ein Maximum an Stunden.

Spid

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #33 am: 14.05.2020 17:24 »
Ein Maximum an Stunden, das auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden kann.

BAT

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #34 am: 14.05.2020 17:31 »
Ein Maximum an Stunden, welches nach der Dienstvereinbarung auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden kann.

Spid

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« Antwort #35 am: 14.05.2020 17:33 »
Ja. Mithin ergibt sich daraus keine Schutzwirkung.

Lars73

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« Antwort #36 am: 14.05.2020 17:39 »
Mitarbeiter zu schützen indem man Stunden unbezahlt verfallen lässt ist ein m.E. eigensinniger Ansatz.

clarion

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #37 am: 14.05.2020 20:43 »
 :o 700 Überstunden  :o Da hat wohl jemand kein Zuhause. Ich verstehe echt die Leute nicht.

Im Ernst muss man sich als PR fragen, ob da jemand für zwei arbeitet.

Wir haben eine Arbeitszeitvereinbarung, dass wir an zwei Stichtagen im Jahr Max. 60 Plusstunden und 20 Minusstunden auf dem Konto haben dürfen. Wir mehr Plusstunden hat und sie übertragen bekommen will, muss einen Antrag stellen, dem ein Tilgungsplan beiliegt. Der Tilgungsplan wurde zwei Mal weit oben in der Hierarchie durchgesetzt und seitdem ist was Überstunden angeht Ruhe im Karton. Wir haben nur noch das Problem, dass die Arbeitszeit wegen schwachsinniger Stichtagsregelungen über das Jahr ätzend verteilt ist.
« Last Edit: 14.05.2020 20:50 von clarion »

Organisator

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #38 am: 15.05.2020 08:16 »
Mitarbeiter zu schützen indem man Stunden unbezahlt verfallen lässt ist ein m.E. eigensinniger Ansatz.

Das ist auch erst die ultimative Konsequenz.
Erst mit dem (drohenden) Verfall wird es manchen Mitarbeitern deutlich, dass man umsonst gearbeitet hat. Einige brauchen diesen Anstoß um der Führungkraft zu sagen, dass Sie eben nicht länger bleiben um die Arbeit doch noch zu schaffen.

Andere, wie z.B. die 700-Stunden-Kandidatin neigen zur Selbstausbeutung und zum schlechten Vorbild. Sollte auch beides idealerweise durch die (hier versagende) Führungskraft verhindert werden.

Insgesamt würde es bei einer vernünftigen Organisatioskultur nicht zu solchen Auswüchsen kommen.

BAT

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #39 am: 15.05.2020 09:13 »
Zunächst erstmal Vorsicht mit der Einordnung einer Kraft mit 700 Überstunden. Da haben wir im Haus mindestens zwei Hand voll davon. ABER: die Kandidaten schleppen diese Stunden seit 10 Jahren mit sich herum.

Haben mithin in den letzten zehn Jahren ebenso viele Mehrstunden geleitstet, wie jemand, der seit 10 Jahren mit 5 Minusstunden herumläuft.

Wenn ich die Frage richtig verstehe, soll beim TE nicht nur die Stundenzahl begrenzt, sondern nun auch gekappt werden. Aus eigener Erfahrung bringt das nicht viel, weil dennoch wieder zahlreiche Ausnahmen erteilt werden.



wedo

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #40 am: 15.05.2020 10:13 »
Zunächst erstmal Vorsicht mit der Einordnung einer Kraft mit 700 Überstunden. Da haben wir im Haus mindestens zwei Hand voll davon. ABER: die Kandidaten schleppen diese Stunden seit 10 Jahren mit sich herum.

Wie vereinbart ihr das mit dem Arbeitszeitschutzgesetz? In dem Ja eine gewisse mittlere Stundenzahl für einen Zeitraum vereinbart ist? Der TVÖD weicht doch nur für die Dauer des Zeitraumes (6Monat auf 1Jahr) davon ab. Die Stundenzahl darf sich aber doch nicht dauerhaft außerhalb des Korridors bewegen oder gelten andere Regeln? Wenn nicht liegt doch ein Gesetzesverstoß vor.

BAT

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #41 am: 15.05.2020 10:32 »
Wieso Arbeitsschutz? Alleine in einem Jahr mit 45 Wochen a 9 Mehrstunden sind 405 Mehrstunden im Rahmen der Regeln zu generieren.

Alles andere sind betriebsinterne Regelungen, wobei für die Personen, die bei uns am Quartalsende 75 Mehrstunden überschreiten, samt und sonders dauerhafte Ausnahmen zur Übertragung in das nächste Quartal vorliegen.

mumble

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #42 am: 15.05.2020 10:54 »
Insgesamt würde es bei einer vernünftigen Organisatioskultur nicht zu solchen Auswüchsen kommen.
Genau das ist das Problem. Manche arbeiten darauf hin ihre Stunden vor der Rente abzufeiern. Das wird aber nur bei bestimmten zugelassen. Eine Führungskraft ist jetzt ein halbes Jahr vor der Rente weg weil er seine aufgebauten Stunden abfeiert. Langzeitkonten werden aber abgelehnt. Die mit soviel Stunden geben aber auch keine Arbeit ab. Wir hatten eine Kollegin 25 Jahre alt und 2500 Stunden auf dem Konto. Die ist auch am Wochenende in die Arbeit gekommen und hat arbeiten erledigt die sie gar nichts angingen. Es wurde ihr gesagt sie soll am We nicht mehr reinkommen. Ist sie aber trotzdem. Konsequenzen gabs keine. Vielleicht auch deswegen weil es die Tochter der Chefsekretärin und Schwiegertochter des Personalchefs war.  ;)

BAT

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #43 am: 15.05.2020 11:09 »
Diese Kollegin ist vielleicht Frugalistin ;)

Mir gefallen diese Auswüchse auch nicht. Auch hier gibt es viele Fastrentner, die ein halbes Jahr vor der Rente nur noch Stunden und Urlaub abbauen. Kriminell wird es dann, wenn diese Stellen nicht neu besetzt werden, da diese ja nach Plan besetzt sind.

Es ist nicht wirklich zufriedenstellend, so wie es in vielen Behörden läuft.

Spid

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #44 am: 15.05.2020 11:33 »
Das liegt doch in erster Linie daran, daß die Betriebsparteien zu unfähig sind, hinreichende Regelungen zu treffen. Im Sachverhalt tritt das doch deutlich zu Tage: Man hat ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD vereinbart und nutzt dieses nicht nur für die ausdrücklich vorgesehenen Tatbestände, sondern auch als Gleitzeitkonto, ohne dabei zwischen unterschiedlichen Arten von Buchungstatbeständen zu unterscheiden oder diese nachvollziehen zu können, mit einer Höchstgrenze von Stunden, die auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden können, die erstens Ausnahmetatbestände kennt und zweitens ohne Rechtsfolge bleibt. Dadurch ist man an unterschiedlichen Dingen gehindert: am Verfall, da dieser nicht unterschiedslos für unterschiedliche Tatbestände und insbesondere nicht bei AN mit festen Arbeitszeiten vereinbart werden kann; am Schutz des AN vor sich selbst, weil es keine Vereinbarung dafür gibt, was passiert, wenn Stunden nicht aufs Arbeitszeitkonto gebucht werden können; am Schutz des AN vor dem AG, weil es keine Regelungen zur Begrenzung der Anordnung von Überstunden gibt, womit diese schlicht zu vergüten sind.