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Arbeitszeitkonto
WasDennNun:
--- Zitat von: mumble am 13.05.2020 15:06 ---Auf Schulungen hab ich von anderen gehört sie haben Dienstvereinbarungen bei denen der Beschäftigte innerhalb eines Jahres sein Konto auf eine festgelegte Stundenzahl reduzieren muss.
Wenn 50 Stunden festgelegt sind dann muss er einmal im Jahr unter 50 kommen und kann dann wieder Überstunden aufbauen. Somit wird auch vehindert, dass von Jahr zu Jahr immer mehr Überstunden aufgebaut werden.
Was kann man dann tun um zu verhindern, dass manche übermäßig viele Überstunden anhäufen?
--- End quote ---
Wenn du damit die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto meinst, dann ist es ja in vielen Dienstvereinabrung durchaus üblich zu sagen: Alles was am 31.12. über 50h ist, wird gelöscht.
Dann ist doch alles in Butter.
Die die dann 600h auf der Nadel hatten, haben dann halt für lau gearbeitet und werden es sich nächstes mal überlegen.
Wenn es angeordnete Überstunden sind, dann trifft das ja nicht zu. Für die bekommt man ja Freizeitausgleich oder Geld.
blondie:
In unserer gleichen DV werden die Überstunden monatlich gelistet und immer die ältesten abgefeiert. Wenn mal welche über ein Jahr in der Liste stehen würden(kommt aber nicht vor), dann würden diese automatisch ausgezahlt.
Spid:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.05.2020 15:20 ---
--- Zitat von: mumble am 13.05.2020 15:06 ---Auf Schulungen hab ich von anderen gehört sie haben Dienstvereinbarungen bei denen der Beschäftigte innerhalb eines Jahres sein Konto auf eine festgelegte Stundenzahl reduzieren muss.
Wenn 50 Stunden festgelegt sind dann muss er einmal im Jahr unter 50 kommen und kann dann wieder Überstunden aufbauen. Somit wird auch vehindert, dass von Jahr zu Jahr immer mehr Überstunden aufgebaut werden.
Was kann man dann tun um zu verhindern, dass manche übermäßig viele Überstunden anhäufen?
--- End quote ---
Wenn du damit die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto meinst, dann ist es ja in vielen Dienstvereinabrung durchaus üblich zu sagen: Alles was am 31.12. über 50h ist, wird gelöscht.
Dann ist doch alles in Butter.
Die die dann 600h auf der Nadel hatten, haben dann halt für lau gearbeitet und werden es sich nächstes mal überlegen.
Wenn es angeordnete Überstunden sind, dann trifft das ja nicht zu. Für die bekommt man ja Freizeitausgleich oder Geld.
--- End quote ---
Auch Überstunden können auf dem Arbeitszeitkonto landen - und tun dies häufig auch, wenn der AN es verlangt. Diese dürfen nicht gekappt werden.
mumble:
Die mit soviel Überstunden sind alle in Gleitzeit. Die mit angeordneten Überstunden sind vom Winterdienst bzw. Freibad.
Bei unserer Dienstvereinbarung ist ja ein Ausgleichszeitraum von einem Jahr festgelegt. Ist es nicht so, dass jeder Beschäftigte in Gleitzeit selbst darüber zu wachen hat, dass innerhalb des Ausgleichszeitraums die angesammelten Überstunden abgebaut werden. Wir könnten dann in der Dienstvereinbarung einen Zeitpunkt festlegen ab dem die Stunden ersatzlos verfallen oder?
Wenn ich es richtig verstehe kann bei Gleitzeitbeschäftigten eine Kappungsgrenze eingeführt werden aber bei den Beschäftigten mit festen Arbeitszeiten nicht.
Bei uns landen alle Stunden auf dem Arbeitszeitkonto. Es gibt nur wenige die sich die Zuschläge auszahlen lassen.
Spid:
Überstunden sind immer angeordnet.
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