Autor Thema: Arbeitszeitkonto  (Read 10886 times)

mumble

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Arbeitszeitkonto
« am: 13.05.2020 14:51 »
Hallo zusammen,
wir haben eine Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD. Sie gilt für alle Beschäftigte, also für Beschäftigte mit Gleitzeit und festen Arbeitszeiten. Ein Abbau von Stunden kann nur im Einvernehmen mit dem Beschäftigten erfolgen. Die maximale Stundenzahl beträgt 150 Stunden. Der Ausgleichszeitraum für Zeitguthaben beträgt bis zu einem Jahr.
Was hat es eigentlich mit dem Ausgleichszeitraum auf sich?
Nun ist es so, dass gewisse Beschäftigte sehr viele Überstunden haben, teilweise über 700 bis 1000 Überstunden.
Der Geschäftsleitende Beamte drängt immer auf die Einhaltung der max. Stunden aber unser Bürgermeister lässt für bestimmte Ausnahmen zu.
Im Zuge der Gleichberechtigung würden wir vom Personalrat und der Geschäftsleitende Beamte gern die Dienstvereinbarung ändern. Es ist angedacht eine Kappungsgrenze mit einem bestimmten Datum einzuführen. Ist dies auch zulässig wenn es nicht nur für Beschäftigte in Gleitzeit sondern auch für die mit festen Arbeitszeiten und angeordneten Überstunden (Winterdienst) gilt?
Es gibt auch Modelle die einmal im Jahr auf einen bestimmten Wert wie z. B. 50 Stunden kommen müssen. Was passiert wenn das nicht eingehalten wird? Wo wird dann gekappt?

Spid

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #1 am: 13.05.2020 14:58 »
Der Ausgleichszeitraum ist nach §6 Abs. 2 TVÖD festzulegen und wirkt sich beispielsweise über §8 Abs. 2 TVÖD aus.

Nein.

Wie meinen?

mumble

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #2 am: 13.05.2020 15:06 »
Auf Schulungen hab ich von anderen gehört sie haben Dienstvereinbarungen bei denen der Beschäftigte innerhalb eines Jahres sein Konto auf eine festgelegte Stundenzahl reduzieren muss.
Wenn 50 Stunden festgelegt sind dann muss er einmal im Jahr unter 50 kommen und kann dann wieder Überstunden aufbauen. Somit wird auch vehindert, dass von Jahr zu Jahr immer mehr Überstunden aufgebaut werden.
Was kann man dann tun um zu verhindern, dass manche übermäßig viele Überstunden anhäufen?

iro38

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #3 am: 13.05.2020 15:09 »
...weniger Überstunden anordnen, mehr Personal einstellen...

Spid

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #4 am: 13.05.2020 15:11 »
Als PR der Anordnung von Überstunden nicht zustimmen.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #5 am: 13.05.2020 15:20 »
Auf Schulungen hab ich von anderen gehört sie haben Dienstvereinbarungen bei denen der Beschäftigte innerhalb eines Jahres sein Konto auf eine festgelegte Stundenzahl reduzieren muss.
Wenn 50 Stunden festgelegt sind dann muss er einmal im Jahr unter 50 kommen und kann dann wieder Überstunden aufbauen. Somit wird auch vehindert, dass von Jahr zu Jahr immer mehr Überstunden aufgebaut werden.
Was kann man dann tun um zu verhindern, dass manche übermäßig viele Überstunden anhäufen?
Wenn du damit die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto meinst, dann ist es ja in vielen Dienstvereinabrung durchaus üblich zu sagen: Alles was am 31.12. über 50h ist, wird gelöscht.
Dann ist doch alles in Butter.
Die die dann 600h auf der Nadel hatten, haben dann halt für lau gearbeitet und werden es sich nächstes mal überlegen.
Wenn es angeordnete Überstunden sind, dann trifft das ja nicht zu. Für die bekommt man ja Freizeitausgleich oder Geld.

blondie

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #6 am: 13.05.2020 15:28 »
In unserer gleichen DV werden die Überstunden monatlich gelistet und immer die ältesten abgefeiert. Wenn mal welche über ein Jahr in der Liste stehen würden(kommt aber nicht vor), dann würden diese automatisch ausgezahlt.

Spid

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #7 am: 13.05.2020 15:29 »
Auf Schulungen hab ich von anderen gehört sie haben Dienstvereinbarungen bei denen der Beschäftigte innerhalb eines Jahres sein Konto auf eine festgelegte Stundenzahl reduzieren muss.
Wenn 50 Stunden festgelegt sind dann muss er einmal im Jahr unter 50 kommen und kann dann wieder Überstunden aufbauen. Somit wird auch vehindert, dass von Jahr zu Jahr immer mehr Überstunden aufgebaut werden.
Was kann man dann tun um zu verhindern, dass manche übermäßig viele Überstunden anhäufen?
Wenn du damit die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto meinst, dann ist es ja in vielen Dienstvereinabrung durchaus üblich zu sagen: Alles was am 31.12. über 50h ist, wird gelöscht.
Dann ist doch alles in Butter.
Die die dann 600h auf der Nadel hatten, haben dann halt für lau gearbeitet und werden es sich nächstes mal überlegen.
Wenn es angeordnete Überstunden sind, dann trifft das ja nicht zu. Für die bekommt man ja Freizeitausgleich oder Geld.

Auch Überstunden können auf dem Arbeitszeitkonto landen - und tun dies häufig auch, wenn der AN es verlangt. Diese dürfen nicht gekappt werden.

mumble

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #8 am: 13.05.2020 15:32 »
Die mit soviel Überstunden sind alle in Gleitzeit. Die mit angeordneten Überstunden sind vom Winterdienst bzw. Freibad.
Bei unserer Dienstvereinbarung ist ja ein Ausgleichszeitraum von einem Jahr festgelegt. Ist es nicht so, dass jeder Beschäftigte in Gleitzeit selbst darüber zu wachen hat, dass innerhalb des Ausgleichszeitraums die angesammelten Überstunden abgebaut werden. Wir könnten dann in der Dienstvereinbarung einen Zeitpunkt festlegen ab dem die Stunden ersatzlos verfallen oder?
Wenn ich es richtig verstehe kann bei Gleitzeitbeschäftigten eine Kappungsgrenze eingeführt werden aber bei den Beschäftigten mit festen Arbeitszeiten nicht.

Bei uns landen alle Stunden auf dem Arbeitszeitkonto. Es gibt nur wenige die sich die Zuschläge auszahlen lassen.

Spid

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #9 am: 13.05.2020 15:34 »
Überstunden sind immer angeordnet.

mumble

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #10 am: 13.05.2020 15:45 »
Ok hab mich falsch ausgedrückt. Die mit soviel Stunden auf dem Arbeitszeitkonto sind Gleitzeitbeschäftigte.

Das heißt Stunden die bei Gleitzeitbeschäftigten nicht angeordnet wurden, können im Arbeitszeitkonto bei dementsprechender Regelung gekappt werden?

Spid

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #11 am: 13.05.2020 15:55 »
Bei neuentstehenden Stunden ja - für bisher bereits in Vorleistung erbrachte Arbeitsstunden dürfte eine solche Kappung unbillig sein, wenn nicht zuvor ausreichend Gelegenheit besteht, diese abzubauen oder auszuzahlen.

WasDennNun

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #12 am: 13.05.2020 16:04 »
Ok hab mich falsch ausgedrückt. Die mit soviel Stunden auf dem Arbeitszeitkonto sind Gleitzeitbeschäftigte.
Sind das die, für die die jetzige DV aussagt, dass die Grenze bei 150 liegt?
Hallo zusammen,
wir haben eine Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD. Sie gilt für alle Beschäftigte, also für Beschäftigte mit Gleitzeit und festen Arbeitszeiten. Ein Abbau von Stunden kann nur im Einvernehmen mit dem Beschäftigten erfolgen. Die maximale Stundenzahl beträgt 150 Stunden. Der Ausgleichszeitraum für Zeitguthaben beträgt bis zu einem Jahr.
Wenn obiges korrekt ist, dann bedeutet, dass doch, das die Kollegen mit mehr als 150h auf dem Gleitzeitkonto eben nicht mehr als 150h haben dürfen. Jeder Stunde mehr ist dann doch futsch.
Und das eine plus Stunde die heute gemacht wird, innerhalb eines Jahres mit einer minus Stunde ausgeglichen werden muss, wenn nicht ist sie futsch.

Organisator

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #13 am: 13.05.2020 16:12 »
wir haben eine Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD. Die maximale Stundenzahl beträgt 150 Stunden. Der Ausgleichszeitraum für Zeitguthaben beträgt bis zu einem Jahr.
(...)
aber unser Bürgermeister lässt für bestimmte Ausnahmen zu.
(...)
wir vom Personalrat und der Geschäftsleitende Beamte gern die Dienstvereinbarung ändern.
(...)

Wenn es eine Dienstvereinbarung gibt, wie kann dann einseitig davon (durch den Bürgermeister) davon abgewichen werden? Und welchen Wert hätte dann eine geänderte Dienstvereinbarung, wenn dann wieder einseitig davon abgewichen würde?

mumble

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Antw:Arbeitszeitkonto
« Antwort #14 am: 13.05.2020 16:19 »
Ok hab mich falsch ausgedrückt. Die mit soviel Stunden auf dem Arbeitszeitkonto sind Gleitzeitbeschäftigte.
Sind das die, für die die jetzige DV aussagt, dass die Grenze bei 150 liegt?
Ja die Obergrenze gilt eigentlich für alle.
Hallo zusammen,
wir haben eine Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD. Sie gilt für alle Beschäftigte, also für Beschäftigte mit Gleitzeit und festen Arbeitszeiten. Ein Abbau von Stunden kann nur im Einvernehmen mit dem Beschäftigten erfolgen. Die maximale Stundenzahl beträgt 150 Stunden. Der Ausgleichszeitraum für Zeitguthaben beträgt bis zu einem Jahr.
Wenn obiges korrekt ist, dann bedeutet, dass doch, das die Kollegen mit mehr als 150h auf dem Gleitzeitkonto eben nicht mehr als 150h haben dürfen. Jeder Stunde mehr ist dann doch futsch.
Und das eine plus Stunde die heute gemacht wird, innerhalb eines Jahres mit einer minus Stunde ausgeglichen werden muss, wenn nicht ist sie futsch.
Das ist ja die Frage ob sie mit der jetzigen Regelung nicht nach dem Ende des Ausgleichszeitraums weg sind.
Der Geschäftsleitende Beamte sagt immer er hat keine Handhabe da in der Dienstvereinbarung nicht geregelt ist welche Konsequenzen es hat wenn man über 150 Stunden kommt.