Hallo,
ein Kollege von mir hat neue Aufgaben übernommen. Wie würdet ihr die Wertigkeit der Stelle einordnen?
Vielen Dank.
Fachbereich Grunderwerb für Kreisstraßenbaumaßnahmen mit Vollzug von
Fortführungs-/Veränderungsnachweisen und Allgemeine Grundstücksgeschäfte sowie Fachbereich Technische Straßenbauverwaltung bzgl. der Gestattungen und „Sonstige Benutzungen“ und Sondernutzungen bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. 100%
Verzeichnis der am Arbeitsplatz auszuführenden Aufgaben und Tätigkeiten:
Grunderwerbstätigkeiten: ca. 70%
Prüfung vorhandener Basisdaten zum Grunderwerb, bezüglich der Eigentümer und Grundbuchangaben auf Vollständigkeit und Plausibilität auch im Hinblick auf die seitens der Planung erstellten Grunderwerbspläne. davon ca. 10%
Erstellung eines Werterahmens für Kaufpreiszahlungen und für Ent-schädigungen auf Basis von Bodenrichtwertauskünften der Gutachter-ausschüsse unter Berücksichtigung verfahrensspezifischer Fakten.davon ca. 10%
Führen von Grunderwerbsverhandlungen mit Eigentümern und Gemeinden. Abschluss von Bauerlaubnissen zur Durchführung der Straßenbaumaßnahme.davon va. 30%
Durchführung von Entschädigungsberechnungen für Landwirte und Nutzer (Bewirtschafter) und das Führen von Entschädigungs-verhandlungen mit dem betroffenen Personenkreis. Abschluss von diesbezüglichen Entschädigungsverträgen. davon ca. 10%
Erstellung von Kaufverträgen für Grundstücke. Kauf-/ Verkaufs-/ oder Tauschgrundstücke, auf Basis der erfolgten Grundstücksverhandlungen zur Sicherstellung der Umsetzung der Baumaßnahmen.davon ca. 20%
Koordination und Abschluss der notariellen Kaufverträge, ggf. in Vertretung der Eigentümer beim Notar.davon ca. 5%
Nach Vermessung der Flächen und erfolgter Dokumentation im behördlichen Fortführungs-/Veränderungsnachweis, Abschluss der erforderlichen Auflassungsverträge und Sicherstellung der Abwicklung der grundbuchamtlichen Vorgänge durch den Notar bzw. das Grundbuchamt. davon ca. 10%
Veranlassung von Pfandfreigaben für erworbene Teilgrundstücke bei Energieversorgern, Löschung vorhandener Grunderwerbsvormerk-ungen, Löschung von Überfahrtsrechten bei Wegfall durch Straßennutzungen. Sicherstellung einer lastenfreien Übergabe der erworbenen Grundstücke, Löschung und Bestellung von Grunddienstbarkeiten. davon ca. 5%
Technische Straßenbauverwaltung: ca. 30%
Zuständigkeitsermittlung:
Selbständige Prüfung und Entscheidung der Zuständigkeiten, teilweise unter Hinzuziehung der nur teilweise vorhandenen digitalen Arbeitsmittel. Bei Unzuständigkeit Einleitung der erforderlichen weiteren Maßnahmen.davon ca. 10%
Prüfung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen:
Eigenständige Prüfung der anzuwendenden Rechts- und Vertragsgrund-lagen (z.B. Straßenbenutzungsrecht nach Straßengesetz, Vollzug nach Telekommunikationsgesetz, öffentliche Benutzung Versorgungsleitungen oder abweichende Rechtsgrundlage). Prüfung und Entscheidung, ob rahmenvertragliche Vereinbarung oder Individualvertrag zu schließen oder Verwaltungsakt zu erlassen ist. Dabei gilt zu beachten, dass differierende und von den Antragstellern oftmals nicht beachtete Rechtsgrundlagen einschlägig sind. Eine Beurteilung, welche Rechtsgrundlage anzuwenden und welche Form des Verwaltungshandelns angezeigt ist, ist auch erst nach eingehender inhaltlicher Prüfung und Bewertung der technischen Angaben im Antrag möglich. davon ca. 10%
Vorbereitung von Vereinbarungen / Verträgen / Verwaltungsakten:
Auf Basis der ermittelten anzuwenden Rechtsgrundlagen und Fest-stellung der Vollständigkeit des Antrages erfolgt mündl./schriftl. Abstimmung mit dem Antragsteller über die inhaltlichen Voraussetzungen der später zu schließenden Vereinbarung.
Amtsinterne Abklärung mit den anderen betroffenen Fachbereichen (Straßenbetriebsdienst, Straßenbau - Bereich Bauabwicklung) hinsicht-lich (technischer) Gründe, die das beantragte Vorhaben tangieren und in der zu treffenden Vereinbarung bzw. den zu erlassenden Verwaltungsakt einfließen müssen. Stehen technische Gründe einer Realisierung des Vorhabens insgesamt entgegen, erfolgt in Abstimmung mit dem Antragsteller die Prüfung alternativer Bauausführungsmöglichkeiten.davon ca. 10%
Erstellung und Abschluss der Vereinbarungen / Vertrages bzw. des VA:
Entwurf von Gestattungsverträgen/-vereinbarungen, die öffentliche und private Versorgungsträger/Dienstleistungsunternehmen betreffen sowie Fertigung und Abschluss von Vereinbarungen über sonstige Leitungsrechte, privatrechtliche Nutzungen und Werbeanlagen.
Hierzu gehören auch nachstehende Aufgaben:
die Mitwirkung bei der Entwicklung und dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Breitbandkabelversorgung.
die vertragliche Sicherung von Leitungsrechten
die vertragliche Abwicklung von beantragten Beschränkungen des Gemeingebrauchs
die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Zufahrten / Zugängen und für alle sonstigen Nutzungserlaubnisse für das klassifizierte Straßennetz im Kreis XY.
teilweise Begleitung der technischen Abnahmen zur Gewährleistungsabnahme mit der Straßenmeisterei.
Vororttermine und technische Erörterung bei Spezialfällen sowie
Gewährleistungen
Widerspruchsbearbeitung bei abschlägig erteilen Bescheiden/Anfragen.
Sobald alle Vorarbeiten der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer 1-3 komplett abgeschlossen sind, erfolgt die Erstellung der jeweiligen Vertragsunterlagen. Dies sind:
Gestattungsverträge / Vereinbarungen über die Einräumung von Straßenbenutzungsrechten
Erteilung einer Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz
Auf Basis der final abgestimmten vertragsrelevanten Antragsunterlagen erfolgt die Erstellung des kompletten Vertragswerks, jeweils mit individuell anzupassenden Verweisen auf verbindliche technische Vorschriften bzw. deren Beilegung zum Vertrag. Die Straßenmeisterei erhält die Aufforderung, die geplante Baumaßnahme unter Berücksichtigung der daran gestellten und mit dem Nutzungsberechtigten abgestimmten und vereinbarten technischen Vorgaben zu überwachen und nach Abschluss eine Abnahme zu vereinbaren, um den Beginn der jeweils gewerkebedingten Gewährleistungsfristen formaljuristisch auszulösen.
Analog dazu erfolgt je nach Erfordernis der Form des Verwaltungshandelns der Erlass eines VA.
Überwachung des Unterlagenrücklaufes und erforderlichenfalls Einleitung weiterer nötiger Maßnahmen.
Erstellung von Gebührenbescheiden (Telekommunikationsgesetz) und Festlegung und Geltendmachung von Entgelten auf Grundlage der Gebührenordnung bzw. im Rahmen der gesetzlichen Gestaltungs-vorgaben nach Straßengesetz. davon ca. 70%